[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-famfg-182":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"famfg","Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2008-12-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffamfg\u002Fxml.zip",1225446,"§ 182","182","Inhalt des Beschlusses","Verfahren in Abstammungssachen","(1) Ein rechtskräftiger Beschluss, der das Nichtbestehen einer Vaterschaft nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs infolge der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs feststellt, enthält die Feststellung der Vaterschaft des Anfechtenden. Diese Wirkung ist in der Beschlussformel von Amts wegen auszusprechen.\n(2) Weist das Gericht einen Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft ab, weil es den Antragsteller oder einen anderen Beteiligten als Vater festgestellt hat, spricht es dies in der Beschlussformel aus.","FAMFG - Verfahren in Familiensachen - Verfahren in Abstammungssachen - § 182 Inhalt des Beschlusses\n\n(1) Ein rechtskräftiger Beschluss, der das Nichtbestehen einer Vaterschaft nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs infolge der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs feststellt, enthält die Feststellung der Vaterschaft des Anfechtenden. Diese Wirkung ist in der Beschlussformel von Amts wegen auszusprechen.\n(2) Weist das Gericht einen Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft ab, weil es den Antragsteller oder einen anderen Beteiligten als Vater festgestellt hat, spricht es dies in der Beschlussformel aus.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Buch 2","Abschnitt 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 181","Tod eines Beteiligten","181",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 180","Erklärungen zur Niederschrift des Gerichts","180",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 179","Mehrheit von Verfahren","179",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 183","Kosten bei Anfechtung der Vaterschaft","183",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 184","Wirksamkeit des Beschlusses; Ausschluss der Abänderung; ergänzende Vorschriften über die Beschwerde","184",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 185","Wiederaufnahme des Verfahrens","185",[],false]