[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-famfg-300":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":57},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"famfg","Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2008-12-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffamfg\u002Fxml.zip",1225565,"§ 300","300","Einstweilige Anordnung","Verfahren in Betreuungssachen","(1) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen oder einen vorläufigen Einwilligungsvorbehalt anordnen, wenn 1.dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegeben sind und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht,\n2.ein ärztliches Zeugnis über den Zustand des Betroffenen vorliegt,\n3.im Fall des § 276 ein Verfahrenspfleger bestellt und angehört worden ist und\n4.der Betroffene persönlich angehört worden ist.\nEine Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe ist abweichend von § 278 Abs. 3 zulässig.\n(2) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung einen Betreuer entlassen, wenn dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Entlassung vorliegen und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht.","FAMFG - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen - Verfahren in Betreuungssachen - § 300 Einstweilige Anordnung\n\n(1) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen oder einen vorläufigen Einwilligungsvorbehalt anordnen, wenn 1.dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegeben sind und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht,\n2.ein ärztliches Zeugnis über den Zustand des Betroffenen vorliegt,\n3.im Fall des § 276 ein Verfahrenspfleger bestellt und angehört worden ist und\n4.der Betroffene persönlich angehört worden ist.\nEine Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe ist abweichend von § 278 Abs. 3 zulässig.\n(2) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung einen Betreuer entlassen, wenn dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Entlassung vorliegen und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Buch 3","Abschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 299","Persönliche Anhörung in anderen Genehmigungsverfahren","299",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 298","Verfahren in Fällen des § 1829 des Bürgerlichen Gesetzbuchs","298",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 297","Sterilisation","297",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 301","Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit","301",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 302","Dauer der einstweiligen Anordnung","302",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 303","Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde","303",[50],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 20.11.2019 – XII ZB 501\u002F18","ECLI:DE:BGH:2019:201119BXIIZB501.18.0","Besteht für den Betroffenen eine vorläufige Betreuung, so kann ein sog. Ergänzungs- oder Verhinderungsbetreuer ebenfalls nur vorläufig und damit durch einstweilige Anordnung bestellt werden.","2019-11-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE302112019.zip","rechtsprechung",false]