[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-famfg-328":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"famfg","Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2008-12-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffamfg\u002Fxml.zip",1225594,"§ 328","328","Aussetzung des Vollzugs","Verfahren in Unterbringungssachen","(1) Das Gericht kann die Vollziehung einer Unterbringung nach § 312 Nummer 4 aussetzen. Die Aussetzung kann mit Auflagen versehen werden. Die Aussetzung soll sechs Monate nicht überschreiten; sie kann bis zu einem Jahr verlängert werden.\n(2) Das Gericht kann die Aussetzung widerrufen, wenn der Betroffene eine Auflage nicht erfüllt oder sein Zustand dies erfordert.","FAMFG - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen - Verfahren in Unterbringungssachen - § 328 Aussetzung des Vollzugs\n\n(1) Das Gericht kann die Vollziehung einer Unterbringung nach § 312 Nummer 4 aussetzen. Die Aussetzung kann mit Auflagen versehen werden. Die Aussetzung soll sechs Monate nicht überschreiten; sie kann bis zu einem Jahr verlängert werden.\n(2) Das Gericht kann die Aussetzung widerrufen, wenn der Betroffene eine Auflage nicht erfüllt oder sein Zustand dies erfordert.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Buch 3","Abschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 327","Vollzugsangelegenheiten","327",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 326","Zuführung zur Unterbringung;","326",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 325","Bekanntgabe","325",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 329","Dauer und Verlängerung der Unterbringungsmaßnahme","329",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 330","Aufhebung der Unterbringungsmaßnahme","330",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 331","Einstweilige Anordnung","331",[],false]