[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-famfg-372":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"famfg","Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2008-12-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffamfg\u002Fxml.zip",1225642,"§ 372","372","Rechtsmittel","Verfahren in Teilungssachen","(1) Ein Beschluss, durch den eine Frist nach § 366 Abs. 3 bestimmt wird, und ein Beschluss, durch den über die Wiedereinsetzung entschieden wird, ist mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572 der Zivilprozessordnung anfechtbar.\n(2) Die Beschwerde gegen den Bestätigungsbeschluss kann nur darauf gegründet werden, dass die Vorschriften über das Verfahren nicht beachtet wurden.","FAMFG - Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen - Verfahren in Teilungssachen - § 372 Rechtsmittel\n\n(1) Ein Beschluss, durch den eine Frist nach § 366 Abs. 3 bestimmt wird, und ein Beschluss, durch den über die Wiedereinsetzung entschieden wird, ist mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572 der Zivilprozessordnung anfechtbar.\n(2) Die Beschwerde gegen den Bestätigungsbeschluss kann nur darauf gegründet werden, dass die Vorschriften über das Verfahren nicht beachtet wurden.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Buch 4","Abschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 371","Wirkung der bestätigten Vereinbarung und Auseinandersetzung; Vollstreckung","371",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 370","Aussetzung bei Streit","370",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 369","Verteilung durch das Los","369",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 373","Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft","373",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 374","Registersachen","374",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 375","Unternehmensrechtliche Verfahren","375",[],false]