[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-famfg-434":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"famfg","Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2008-12-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffamfg\u002Fxml.zip",1225704,"§ 434","434","Antrag; Inhalt des Aufgebots","Allgemeine Verfahrensvorschriften","(1) Das Aufgebotsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.\n(2) Ist der Antrag zulässig, so hat das Gericht das Aufgebot zu erlassen. In das Aufgebot ist insbesondere aufzunehmen: 1.die Bezeichnung des Antragstellers;\n2.die Aufforderung, die Ansprüche und Rechte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bei dem Gericht anzumelden (Anmeldezeitpunkt);\n3.die Bezeichnung der Rechtsnachteile, die eintreten, wenn die Anmeldung unterbleibt.","FAMFG - Verfahren in Aufgebotssachen - Allgemeine Verfahrensvorschriften - § 434 Antrag; Inhalt des Aufgebots\n\n(1) Das Aufgebotsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.\n(2) Ist der Antrag zulässig, so hat das Gericht das Aufgebot zu erlassen. In das Aufgebot ist insbesondere aufzunehmen: 1.die Bezeichnung des Antragstellers;\n2.die Aufforderung, die Ansprüche und Rechte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bei dem Gericht anzumelden (Anmeldezeitpunkt);\n3.die Bezeichnung der Rechtsnachteile, die eintreten, wenn die Anmeldung unterbleibt.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Buch 8","Abschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 433","Aufgebotssachen","433",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 432","Benachrichtigung von Angehörigen","432",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 431","Mitteilung von Entscheidungen","431",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 435","Öffentliche Bekanntmachung","435",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 436","Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung","436",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 437","Aufgebotsfrist","437",[],false]