[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-famfg-68":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":105},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"famfg","Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2008-12-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffamfg\u002Fxml.zip",1225313,"§ 68","68","Gang des Beschwerdeverfahrens","Beschwerde","(1) Hält das Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, die Beschwerde für begründet, hat es ihr abzuhelfen; anderenfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. Das Gericht ist zur Abhilfe nicht befugt, wenn die Beschwerde sich gegen eine Endentscheidung in einer Familiensache richtet.\n(2) Das Beschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen.\n(3) Das Beschwerdeverfahren bestimmt sich im Übrigen nach den Vorschriften über das Verfahren im ersten Rechtszug. Das Beschwerdegericht kann von der Durchführung eines Termins, einer mündlichen Verhandlung oder einzelner Verfahrenshandlungen absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen wurden und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind.\n(4) Das Beschwerdegericht kann die Beschwerde durch Beschluss einem seiner Mitglieder zur Entscheidung als Einzelrichter übertragen; § 526 der Zivilprozessordnung gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass eine Übertragung auf einen Richter auf Probe ausgeschlossen ist. Zudem kann das Beschwerdegericht die persönliche Anhörung des Kindes durch Beschluss einem seiner Mitglieder als beauftragtem Richter übertragen, wenn es dies aus Gründen des Kindeswohls für sachgerecht hält oder das Kind offensichtlich nicht in der Lage ist, seine Neigungen und seinen Willen kundzutun. Gleiches gilt für die Verschaffung eines persönlichen Eindrucks von dem Kind.\n(5) Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1 finden keine Anwendung, wenn die Beschwerde ein Hauptsacheverfahren betrifft, in dem eine der folgenden Entscheidungen in Betracht kommt: 1.die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs,\n2.der Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder\n3.eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Absatz 4 oder § 1682 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.","FAMFG - Allgemeiner Teil - Rechtsmittel - Beschwerde - § 68 Gang des Beschwerdeverfahrens\n\n(1) Hält das Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, die Beschwerde für begründet, hat es ihr abzuhelfen; anderenfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. Das Gericht ist zur Abhilfe nicht befugt, wenn die Beschwerde sich gegen eine Endentscheidung in einer Familiensache richtet.\n(2) Das Beschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen.\n(3) Das Beschwerdeverfahren bestimmt sich im Übrigen nach den Vorschriften über das Verfahren im ersten Rechtszug. Das Beschwerdegericht kann von der Durchführung eines Termins, einer mündlichen Verhandlung oder einzelner Verfahrenshandlungen absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen wurden und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind.\n(4) Das Beschwerdegericht kann die Beschwerde durch Beschluss einem seiner Mitglieder zur Entscheidung als Einzelrichter übertragen; § 526 der Zivilprozessordnung gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass eine Übertragung auf einen Richter auf Probe ausgeschlossen ist. Zudem kann das Beschwerdegericht die persönliche Anhörung des Kindes durch Beschluss einem seiner Mitglieder als beauftragtem Richter übertragen, wenn es dies aus Gründen des Kindeswohls für sachgerecht hält oder das Kind offensichtlich nicht in der Lage ist, seine Neigungen und seinen Willen kundzutun. Gleiches gilt für die Verschaffung eines persönlichen Eindrucks von dem Kind.\n(5) Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1 finden keine Anwendung, wenn die Beschwerde ein Hauptsacheverfahren betrifft, in dem eine der folgenden Entscheidungen in Betracht kommt: 1.die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs,\n2.der Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder\n3.eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Absatz 4 oder § 1682 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.",{"buch":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Buch 1","Abschnitt 5","Unterabschnitt 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 67","Verzicht auf die Beschwerde; Rücknahme der Beschwerde","67",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 66","Anschlussbeschwerde","66",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 65","Beschwerdebegründung","65",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 69","Beschwerdeentscheidung","69",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 70","Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde","70",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 71","Frist und Form der Rechtsbeschwerde","71",[51,58,64,69,73,78,84,90,95,100],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 11.03.2026 – XII ZB 450\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:110326BXIIZB450.25.0",null,"2026-03-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE706352026.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":61,"date":62,"source_url":63,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 11.02.2026 – XII ZB 328\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:110226BXIIZB328.25.0","Die in einer Familienstreitsache von einem Rechtsanwalt nach ergangenem Versäumnisbeschluss innerhalb der Einspruchsfrist eingelegte Beschwerde kann nicht in einen Einspruch umgedeutet werden.","2026-02-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE704502026.zip",{"title":65,"ecli":66,"leitsatz":54,"date":67,"source_url":68,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 04.02.2026 – XII ZB 473\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:040226BXIIZB473.25.0","2026-02-04","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE703462026.zip",{"title":70,"ecli":71,"leitsatz":54,"date":67,"source_url":72,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 04.02.2026 – XII ZB 558\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:040226BXIIZB558.25.0","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE704082026.zip",{"title":74,"ecli":75,"leitsatz":54,"date":76,"source_url":77,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 17.12.2025 – XII ZB 432\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:171225BXIIZB432.25.0","2025-12-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE702082026.zip",{"title":79,"ecli":80,"leitsatz":81,"date":82,"source_url":83,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 03.12.2025 – XII ZB 59\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:031225BXIIZB59.25.0","1.  Auch in einem Verfahren zur Erweiterung einer bestehenden Betreuung um den Aufgabenbereich \" Bestimmung des Umgangs des Betreuten\" steht das Recht der Beschwerde nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nahen Angehörigen im Interesse des Betroffenen nur dann zu, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden sind.\n2.   Gegen die Entscheidung über die Übertragung des Aufgabenbereichs \"Bestimmung des Umgangs  des Betreuten\" ist ein naher Angehöriger auch dann nicht nach § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt, wenn das Verfahren vom Betreuer mit dem Ziel angeregt wurde, den Umgang des Betreuten mit diesem Angehörigen einzuschränken.","2025-12-03","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE701422026.zip",{"title":85,"ecli":86,"leitsatz":87,"date":88,"source_url":89,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 25.11.2025 – XIII ZB 63\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:251125BXIIIZB63.25.0","Ob ein Betroffener bereits einen anwaltlichen Vertreter hat, müssen die Haftgerichte mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln unter Berücksichtigung der im Haftanordnungsverfahren typischerweise bestehenden Eilbedürftigkeit aufklären.","2025-11-25","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE727912025.zip",{"title":91,"ecli":92,"leitsatz":54,"date":93,"source_url":94,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 29.10.2025 – XII ZB 266\u002F25","ECLI:DE:BGH:2025:291025BXIIZB266.25.0","2025-10-29","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE728162025.zip",{"title":96,"ecli":97,"leitsatz":54,"date":98,"source_url":99,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 20.10.2025 – XIII ZB 7\u002F23","ECLI:DE:BGH:2025:201025BXIIIZB7.23.0","2025-10-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE725592025.zip",{"title":101,"ecli":102,"leitsatz":54,"date":103,"source_url":104,"source_type":57},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 01.10.2025 – 1 BvR 1236\u002F25","ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20251001.1bvr123625","2025-10-01","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE463932501.zip",false]