[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fev_2010-anlage-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fev_2010","Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2010-12-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffev_2010\u002Fxml.zip",3769730,"Anlage 12","anlage-12","(zu § 34)","Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften","(Fundstelle: BGBl. I 2010, 2098 - 2099;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten)\nA. Schwerwiegende Zuwiderhandlungen1.Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben:\n1.1Straftaten nach dem StrafgesetzbuchUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142)Fahrlässige Tötung (§ 222)Fahrlässige Körperverletzung (§ 229)*)Nötigung (§ 240)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b)Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 2, 4 und 5 StGB)Trunkenheit im Verkehr (§ 316)Vollrausch (§ 323a)Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c)\n1.2Straftaten nach dem StraßenverkehrsgesetzFühren oder Anordnung oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 21)\n1.3(weggefallen)\n2.Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1, § 24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften:\n2.1Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung über das Rechtsfahrgebot\t(§ 2 Absatz 2)\ndie Geschwindigkeit\t(§ 3 Absatz 1, 2a, 3 und 4, § 41 Absatz 2, Anlage 3 zu § 42 Absatz 2)\nden Abstand\t(§ 4 Absatz 1, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1)\ndas Überholen\t(§ 5, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1)\ndie Vorfahrt\t(§ 8 Absatz 2, Anlage 2 zu § 41 Absatz 2)\ndas Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren\t(§ 9)\ndie Pflichten des Fahrzeugführers bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße in Bezug auf das Bilden einer vorschriftsmäßigen Gasse sowie in Bezug auf das unberechtigte Nutzen einer freien Gasse\t(§ 11 Absatz 2)\ndie Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen\t(§ 2 Absatz 1, § 18 Absatz 2 bis 5, Absatz 7, Anlage 3 zu § 42 Absatz 2)\ndas Verhalten an Bahnübergängen\t(§ 19 Absatz 1 und 2, Anlage 1 zu § 40 Absatz 7, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1)\ndas Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen\t(§ 20 Absatz 2, 3 und 4, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1)\ndie sonstigen Pflichten des Fahrzeugführers in Bezug auf den Betrieb eines elektronischen Gerätes\t(§ 23 Absatz 1a)\ndas Verhalten an Fußgängerüberwegen\t(§ 26, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1)\nübermäßige Straßenbenutzung\t(§ 29)\ndas Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten\t(§ 36, § 37 Absatz 2, 3, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1)\ndas Verhalten bei blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn\t(§ 38 Absatz 1 Satz 2)\n2.2Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung über den Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung (§ 3 Absatz 1) oder ohne dass sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist (§ 4 Absatz 1)\n2.3Verstöße gegen § 24a oder § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (Alkohol, Cannabis, andere berauschende Mittel)\n2.4Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über das Befördern von Fahrgästen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder das Anordnen oder Zulassen solcher Beförderungen (§ 48 Absatz 1 oder 7)\n2.5Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über das Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung, wenn der Fahrerlaubnisinhaber entgegen einer vollziehbaren Auflage ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung führt (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre – § 48a Absatz 2)\nB. Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen1.Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben:\n1.1Straftaten nach dem StrafgesetzbuchFahrlässige Tötung (§ 222)Fahrlässige Körperverletzung (§ 229)*)Sonstige Straftaten, soweit im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und nicht in Abschnitt A aufgeführt\n1.2Straftaten nach dem StraßenverkehrsgesetzKennzeichenmissbrauch (§ 22)\n2.Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes,soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt.\nFür die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.","FEV_2010 - Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften - Anlage 12 (zu § 34)\n\n(Fundstelle: BGBl. I 2010, 2098 - 2099;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten)\nA. Schwerwiegende Zuwiderhandlungen1.Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben:\n1.1Straftaten nach dem StrafgesetzbuchUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142)Fahrlässige Tötung (§ 222)Fahrlässige Körperverletzung (§ 229)*)Nötigung (§ 240)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b)Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 2, 4 und 5 StGB)Trunkenheit im Verkehr (§ 316)Vollrausch (§ 323a)Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c)\n1.2Straftaten nach dem StraßenverkehrsgesetzFühren oder Anordnung oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 21)\n1.3(weggefallen)\n2.Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1, § 24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften:\n2.1Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung über das Rechtsfahrgebot\t(§ 2 Absatz 2)\ndie Geschwindigkeit\t(§ 3 Absatz 1, 2a, 3 und 4, § 41 Absatz 2, Anlage 3 zu § 42 Absatz 2)\nden Abstand\t(§ 4 Absatz 1, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1)\ndas Überholen\t(§ 5, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1)\ndie Vorfahrt\t(§ 8 Absatz 2, Anlage 2 zu § 41 Absatz 2)\ndas Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren\t(§ 9)\ndie Pflichten des Fahrzeugführers bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße in Bezug auf das Bilden einer vorschriftsmäßigen Gasse sowie in Bezug auf das unberechtigte Nutzen einer freien Gasse\t(§ 11 Absatz 2)\ndie Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen\t(§ 2 Absatz 1, § 18 Absatz 2 bis 5, Absatz 7, Anlage 3 zu § 42 Absatz 2)\ndas Verhalten an Bahnübergängen\t(§ 19 Absatz 1 und 2, Anlage 1 zu § 40 Absatz 7, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1)\ndas Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen\t(§ 20 Absatz 2, 3 und 4, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1)\ndie sonstigen Pflichten des Fahrzeugführers in Bezug auf den Betrieb eines elektronischen Gerätes\t(§ 23 Absatz 1a)\ndas Verhalten an Fußgängerüberwegen\t(§ 26, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1)\nübermäßige Straßenbenutzung\t(§ 29)\ndas Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten\t(§ 36, § 37 Absatz 2, 3, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1)\ndas Verhalten bei blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn\t(§ 38 Absatz 1 Satz 2)\n2.2Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung über den Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung (§ 3 Absatz 1) oder ohne dass sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist (§ 4 Absatz 1)\n2.3Verstöße gegen § 24a oder § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (Alkohol, Cannabis, andere berauschende Mittel)\n2.4Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über das Befördern von Fahrgästen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder das Anordnen oder Zulassen solcher Beförderungen (§ 48 Absatz 1 oder 7)\n2.5Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über das Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung, wenn der Fahrerlaubnisinhaber entgegen einer vollziehbaren Auflage ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung führt (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre – § 48a Absatz 2)\nB. Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen1.Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben:\n1.1Straftaten nach dem StrafgesetzbuchFahrlässige Tötung (§ 222)Fahrlässige Körperverletzung (§ 229)*)Sonstige Straftaten, soweit im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und nicht in Abschnitt A aufgeführt\n1.2Straftaten nach dem StraßenverkehrsgesetzKennzeichenmissbrauch (§ 22)\n2.Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes,soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt.\nFür die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"Anlage 11","(zu § 31)","anlage-11",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"Anlage 10","(zu den §§ 26 und 27)","anlage-10",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"Anlage 9","(zu § 25 Absatz 3)","anlage-9",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"Anlage 13","(zu § 40)","anlage-13",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Anlage 14","(zu § 66 Absatz 2)","anlage-14",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Anlage 15","(zu § 70 Absatz 2)","anlage-15",[],false]