[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ffg_2025-83":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ffg_2025","Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-12-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fffg_2025\u002Fxml.zip",1226419,"§ 83","83","Vermietung des Films","Anforderungen an den mit Referenzmitteln herzustellenden Film","(1) Der mit Referenzmitteln hergestellte Film muss zu einer Filmmiete vermietet werden, die für deutsche Filme angemessen ist.\n(2) Die Vermietung des mit Referenzmitteln hergestellten Films an ein Kino darf nicht abhängig gemacht werden von der Miete eines oder mehrerer ausländischer Filme oder Reprisen, die nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz stammen.","FFG_2025 - Förderungen - Produktionsförderung für programmfüllende Filme - Anforderungen an den mit Referenzmitteln herzustellenden Film - § 83 Vermietung des Films\n\n(1) Der mit Referenzmitteln hergestellte Film muss zu einer Filmmiete vermietet werden, die für deutsche Filme angemessen ist.\n(2) Die Vermietung des mit Referenzmitteln hergestellten Films an ein Kino darf nicht abhängig gemacht werden von der Miete eines oder mehrerer ausländischer Filme oder Reprisen, die nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz stammen.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 3","Abschnitt 1","Unterabschnitt 3",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 82","Beschäftigung von Nachwuchskräften","82",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 81","Angemessene Beschäftigungsbedingungen","81",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 80","Ökologische Nachhaltigkeit","80",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 84","Fernsehnutzungsrechte und weitere Vertragsbedingungen in Auswertungsverträgen mit Fernsehveranstaltern","84",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 85","Bürgschaften","85",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 86","Auszahlung","86",[],false]