[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fiausbv-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fiausbv","Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-02-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffiausbv\u002Fxml.zip",1226703,"§ 17","17","Mündliche Ergänzungsprüfung","Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung","(1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.\n(2) Dem Antrag ist stattzugeben, 1.wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist: a)Planen eines Softwareproduktes,\nb)Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen oder\nc)Wirtschafts- und Sozialkunde,\n2.wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und\n3.wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.\nDie mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.\n(3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern.\n(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.","FIAUSBV - Abschlussprüfung - Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung - § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung\n\n(1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.\n(2) Dem Antrag ist stattzugeben, 1.wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist: a)Planen eines Softwareproduktes,\nb)Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen oder\nc)Wirtschafts- und Sozialkunde,\n2.wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und\n3.wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.\nDie mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.\n(3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern.\n(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 16","Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung","16",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 15","Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde","15",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 14","Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen","14",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 18","Inhalt von Teil 2","18",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 19","Prüfungsbereiche von Teil 2","19",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 20","Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration","20",[],false]