[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fiausbv-38":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fiausbv","Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-02-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffiausbv\u002Fxml.zip",1226724,"§ 38","38","Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen","Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Digitale Vernetzung","(1) Im Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.technische Lösungskonzepte zur Einbindung von heterogenen Systemen sowie Protokollen in das Gesamtsystem zu bewerten und umzusetzen,\n2.die Kommunikation der unterschiedlichen Prozesse und Ebenen der Informationsverarbeitung zu prüfen und zu dokumentieren sowie deren Betrieb sicherzustellen,\n3.Systemressourcen zu überwachen, deren Kennzahlen zu bewerten und Maßnahmen zur Sicherstellung des Betriebes der vernetzten Systeme zu ergreifen und\n4.anwendungsspezifische Netzwerkinfrastrukturen und Protokolle zu beurteilen, anzupassen sowie zu erweitern.\n(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.","FIAUSBV - Abschlussprüfung - Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Digitale Vernetzung - § 38 Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen\n\n(1) Im Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.technische Lösungskonzepte zur Einbindung von heterogenen Systemen sowie Protokollen in das Gesamtsystem zu bewerten und umzusetzen,\n2.die Kommunikation der unterschiedlichen Prozesse und Ebenen der Informationsverarbeitung zu prüfen und zu dokumentieren sowie deren Betrieb sicherzustellen,\n3.Systemressourcen zu überwachen, deren Kennzahlen zu bewerten und Maßnahmen zur Sicherstellung des Betriebes der vernetzten Systeme zu ergreifen und\n4.anwendungsspezifische Netzwerkinfrastrukturen und Protokolle zu beurteilen, anzupassen sowie zu erweitern.\n(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 6",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 37","Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen","37",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 36","Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung","36",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 35","Prüfungsbereiche von Teil 2","35",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 39","Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde","39",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 40","Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung","40",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 41","Mündliche Ergänzungsprüfung","41",[],false]