[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-finsv-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"finsv","Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-09-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffinsv\u002Fxml.zip",1227108,"§ 12","12","Anforderungen an die Organisation der Schlichtungsstelle","Anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen","(1) Die Schlichtungsstelle muss im Inland eingerichtet werden.\n(2) Für die Schlichtungsstelle müssen eine Webseite und ein Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente, insbesondere auch für elektronische Schlichtungsanträge, eingerichtet werden. Die Übermittlung elektronischer Dokumente muss direkt über die Webseite oder an eine auf der Webseite angegebene E-Mail-Adresse möglich sein.\n(3) Für die Schlichtungsstelle muss der Träger mindestens zwei Schlichter bestellen. Die Schlichter müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Zum Schlichter kann nicht bestellt werden, wer in den letzten drei Jahren vor der Bestellung beschäftigt war 1.beim Träger der Schlichtungsstelle, es sei denn, es handelte sich um eine Beschäftigung nur als Schlichter,\n2.bei einem Unternehmer, der an von der Schlichtungsstelle durchgeführten Schlichtungsverfahren teilnimmt, oder\n3.bei einem Unternehmen, das mit einem Unternehmer nach Nummer 2 verbunden ist.\n(4) Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. ist vor der Bestellung entsprechend § 2 Satz 3 und 4 zu beteiligen. Die Schlichter sind für mindestens drei Jahre zu bestellen. Ihre Bestellung kann wiederholt werden. Für jeden Schlichter ist ein anderer Schlichter als Vertreter zu bestellen.\n(5) Für die Schlichtungsstelle ist eine Geschäftsstelle einzurichten.","FINSV - Anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen - § 12 Anforderungen an die Organisation der Schlichtungsstelle\n\n(1) Die Schlichtungsstelle muss im Inland eingerichtet werden.\n(2) Für die Schlichtungsstelle müssen eine Webseite und ein Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente, insbesondere auch für elektronische Schlichtungsanträge, eingerichtet werden. Die Übermittlung elektronischer Dokumente muss direkt über die Webseite oder an eine auf der Webseite angegebene E-Mail-Adresse möglich sein.\n(3) Für die Schlichtungsstelle muss der Träger mindestens zwei Schlichter bestellen. Die Schlichter müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Zum Schlichter kann nicht bestellt werden, wer in den letzten drei Jahren vor der Bestellung beschäftigt war 1.beim Träger der Schlichtungsstelle, es sei denn, es handelte sich um eine Beschäftigung nur als Schlichter,\n2.bei einem Unternehmer, der an von der Schlichtungsstelle durchgeführten Schlichtungsverfahren teilnimmt, oder\n3.bei einem Unternehmen, das mit einem Unternehmer nach Nummer 2 verbunden ist.\n(4) Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. ist vor der Bestellung entsprechend § 2 Satz 3 und 4 zu beteiligen. Die Schlichter sind für mindestens drei Jahre zu bestellen. Ihre Bestellung kann wiederholt werden. Für jeden Schlichter ist ein anderer Schlichter als Vertreter zu bestellen.\n(5) Für die Schlichtungsstelle ist eine Geschäftsstelle einzurichten.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 11","Anerkennung von privaten Schlichtungsstellen als Verbraucherschlichtungsstellen","11",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 10a","Bescheinigung über einen erfolglosen Schlichtungsversuch","10a",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 10","Kosten des Verfahrens","10",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 13","Anforderungen an die Finanzierung der Schlichtungsstelle","13",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 14","Vergütung der Schlichter","14",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 15","Anforderungen an die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle","15",[],false]