[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-finsv-18":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"finsv","Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-09-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffinsv\u002Fxml.zip",1227114,"§ 18","18","Mitteilung von Änderungen bei der Organisation oder Finanzierung der Verbraucherschlichtungsstelle","Anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen","Der Träger der Verbraucherschlichtungsstelle hat dem Bundesamt für Justiz mitzuteilen: 1.jede Änderung der Anschrift oder der Webadresse der Verbraucherschlichtungsstelle,\n2.jede Abberufung eines Schlichters und die Gründe für seine Abberufung,\n3.jede Bestellung eines Schlichters, der nicht schon im Antrag auf Anerkennung benannt wurde, a)unter Angabe seines Namens, seiner Qualifikation, seines beruflichen Werdegangs in den letzten drei Jahren vor seiner Bestellung und des Inhalts seines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Träger sowie\nb)mit der Mitteilung, ob der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. angehört wurde und welche Stellungnahme er abgegeben hat,\n4.jede wesentliche Änderung bei der Finanzierung der Schlichtungsstelle.","FINSV - Anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen - § 18 Mitteilung von Änderungen bei der Organisation oder Finanzierung der Verbraucherschlichtungsstelle\n\nDer Träger der Verbraucherschlichtungsstelle hat dem Bundesamt für Justiz mitzuteilen: 1.jede Änderung der Anschrift oder der Webadresse der Verbraucherschlichtungsstelle,\n2.jede Abberufung eines Schlichters und die Gründe für seine Abberufung,\n3.jede Bestellung eines Schlichters, der nicht schon im Antrag auf Anerkennung benannt wurde, a)unter Angabe seines Namens, seiner Qualifikation, seines beruflichen Werdegangs in den letzten drei Jahren vor seiner Bestellung und des Inhalts seines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Träger sowie\nb)mit der Mitteilung, ob der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. angehört wurde und welche Stellungnahme er abgegeben hat,\n4.jede wesentliche Änderung bei der Finanzierung der Schlichtungsstelle.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 17","Änderung der Verfahrensordnung einer Verbraucherschlichtungsstelle","17",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 16","Anforderungen an den Antrag auf Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle","16",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 15","Anforderungen an die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle","15",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 19","Widerruf der Anerkennung","19",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 20","Tätigkeitsbericht","20",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 21","Evaluationsbericht","21",[],false]