[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-finsv-20":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"finsv","Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-09-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffinsv\u002Fxml.zip",1227116,"§ 20","20","Tätigkeitsbericht","Berichts- und Informationspflichten","Der Träger einer Verbraucherschlichtungsstelle hat für jedes Kalenderjahr einen Bericht über die Tätigkeit der Schlichtungsstelle zu erstellen, der mindestens die Informationen nach § 4 Absatz 1 der Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung enthält, wobei an die Stelle der Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes die entsprechenden Vorschriften dieser Verordnung treten. Der Tätigkeitsbericht ist bis zum 1. Februar des Jahres, das auf das Berichtsjahr folgt, auf der Webseite der Schlichtungsstelle zu veröffentlichen. Interessenten ist der Tätigkeitsbericht auf Anfrage auch in Textform zu übermitteln.","FINSV - Berichts- und Informationspflichten - § 20 Tätigkeitsbericht\n\nDer Träger einer Verbraucherschlichtungsstelle hat für jedes Kalenderjahr einen Bericht über die Tätigkeit der Schlichtungsstelle zu erstellen, der mindestens die Informationen nach § 4 Absatz 1 der Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung enthält, wobei an die Stelle der Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes die entsprechenden Vorschriften dieser Verordnung treten. Der Tätigkeitsbericht ist bis zum 1. Februar des Jahres, das auf das Berichtsjahr folgt, auf der Webseite der Schlichtungsstelle zu veröffentlichen. Interessenten ist der Tätigkeitsbericht auf Anfrage auch in Textform zu übermitteln.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 19","Widerruf der Anerkennung","19",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 18","Mitteilung von Änderungen bei der Organisation oder Finanzierung der Verbraucherschlichtungsstelle","18",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 17","Änderung der Verfahrensordnung einer Verbraucherschlichtungsstelle","17",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 21","Evaluationsbericht","21",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 22","Informationen zur Schlichtungsstelle und ihrem Verfahren","22",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 23","Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht","23",[],false]