[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fkaustg-25":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fkaustg","Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2015-12-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffkaustg\u002Fxml.zip",4142377,"§ 25","25","Trusts, die passive NFEs sind","Ergänzende Melde- und Sorgfaltsvorschriften für Informationen über Finanzkonten","(1) Ein Rechtsträger, wie eine Personengesellschaft, eine Limited Liability Partnership oder ein ähnliches Rechtsgebilde, bei dem keine steuerliche Ansässigkeit nach § 19 Nummer 43 vorliegt, gilt als in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort seiner tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. Zu diesem Zweck gelten juristische Personen oder Rechtsgebilde als einer Personengesellschaft und einer Limited Liability Partnership ähnlich, wenn sie in einem meldepflichtigen Staat nach dessen Steuerrecht nicht als steuerpflichtige Rechtsträger behandelt werden.\n(2) Um jedoch aufgrund des breiten Geltungsbereichs des Begriffs beherrschende Personen bei Trusts Doppelmeldungen zu vermeiden, kann ein Trust, der ein passiver NFE ist, nicht als ähnliches Rechtsgebilde gelten.","FKAUSTG - Ergänzende Melde- und Sorgfaltsvorschriften für Informationen über Finanzkonten - § 25 Trusts, die passive NFEs sind\n\n(1) Ein Rechtsträger, wie eine Personengesellschaft, eine Limited Liability Partnership oder ein ähnliches Rechtsgebilde, bei dem keine steuerliche Ansässigkeit nach § 19 Nummer 43 vorliegt, gilt als in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort seiner tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. Zu diesem Zweck gelten juristische Personen oder Rechtsgebilde als einer Personengesellschaft und einer Limited Liability Partnership ähnlich, wenn sie in einem meldepflichtigen Staat nach dessen Steuerrecht nicht als steuerpflichtige Rechtsträger behandelt werden.\n(2) Um jedoch aufgrund des breiten Geltungsbereichs des Begriffs beherrschende Personen bei Trusts Doppelmeldungen zu vermeiden, kann ein Trust, der ein passiver NFE ist, nicht als ähnliches Rechtsgebilde gelten.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 24","Geführte Konten","24",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 23","Ansässigkeit eines Finanzinstituts","23",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 22","Selbstauskunft bei Neukonten von Rechtsträgern","22",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 26","Anschrift des Hauptsitzes eines Rechtsträgers","26",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 27","Anwendungsbestimmung","27",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 28","Bußgeldvorschriften","28",[],false]