[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fleiausbv_2005-anlage-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fleiausbv_2005","Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer\u002Fzur Fleischerin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-03-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffleiausbv_2005\u002Fxml.zip",1227634,"Anlage 2","anlage-2","(zu § 9 Absatz 2 Satz 4)",null,"(Fundstelle: BGBl. I 2017, 38)Tätigkeiten\tBei der Prüfung zu behandelnde Themen\nAlle nachfolgenden Tätigkeiten\tVerhalten der Tiere, Leiden der Tiere, Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen der Tiere, Stress der Tiere\n1.\tHandhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung\tpraktische Aspekte der Handhabung und Ruhigstellung von Tieren\n2.\tRuhigstellung von Tieren zum Zweck der Betäubung oder Tötung\tKenntnis der Gebrauchsanweisungen der Hersteller für den Typ der Geräte, die im Falle der Ruhigstellung mit mechanischen Mitteln verwendet werden\n3.\tBetäubung von Tieren\ta)\tpraktische Aspekte von Betäubungsverfahren und Kenntnis der Gebrauchsanweisungen der Hersteller für den Typ der verwendeten Betäubungsgeräte\nb)\tErsatzverfahren zur Betäubung und Tötung\nc)\tgrundlegende Instandhaltung und Reinigung von Gerät zur Betäubung und Tötung\n4.\tBewertung der Wirksamkeit der Betäubung\tWirksamkeit der Betäubung und von Ersatzverfahren zur Betäubung und Tötung überwachen\n5.\tEinhängen und Hochziehen lebender Tiere\ta)\tpraktische Aspekte der Handhabung und Ruhigstellung von Tieren\nb)\tÜberwachung der Wirksamkeit der Betäubung\n6.\tEntbluten lebender Tiere\ta)\tWirksamkeit der Betäubung und des Fehlens von Lebenszeichen überwachen\nb)\tangemessene Verwendung und Instandhaltung von Entblutungsmessern\n7.\tSchlachtung\ta)\tangemessene Verwendung und Instandhaltung von Entblutungsmessern\nb)\tÜberwachung des Fehlens von Lebenszeichen","FLEIAUSBV_2005 - Anlage 2 (zu § 9 Absatz 2 Satz 4)\n\n(Fundstelle: BGBl. I 2017, 38)Tätigkeiten\tBei der Prüfung zu behandelnde Themen\nAlle nachfolgenden Tätigkeiten\tVerhalten der Tiere, Leiden der Tiere, Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen der Tiere, Stress der Tiere\n1.\tHandhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung\tpraktische Aspekte der Handhabung und Ruhigstellung von Tieren\n2.\tRuhigstellung von Tieren zum Zweck der Betäubung oder Tötung\tKenntnis der Gebrauchsanweisungen der Hersteller für den Typ der Geräte, die im Falle der Ruhigstellung mit mechanischen Mitteln verwendet werden\n3.\tBetäubung von Tieren\ta)\tpraktische Aspekte von Betäubungsverfahren und Kenntnis der Gebrauchsanweisungen der Hersteller für den Typ der verwendeten Betäubungsgeräte\nb)\tErsatzverfahren zur Betäubung und Tötung\nc)\tgrundlegende Instandhaltung und Reinigung von Gerät zur Betäubung und Tötung\n4.\tBewertung der Wirksamkeit der Betäubung\tWirksamkeit der Betäubung und von Ersatzverfahren zur Betäubung und Tötung überwachen\n5.\tEinhängen und Hochziehen lebender Tiere\ta)\tpraktische Aspekte der Handhabung und Ruhigstellung von Tieren\nb)\tÜberwachung der Wirksamkeit der Betäubung\n6.\tEntbluten lebender Tiere\ta)\tWirksamkeit der Betäubung und des Fehlens von Lebenszeichen überwachen\nb)\tangemessene Verwendung und Instandhaltung von Entblutungsmessern\n7.\tSchlachtung\ta)\tangemessene Verwendung und Instandhaltung von Entblutungsmessern\nb)\tÜberwachung des Fehlens von Lebenszeichen",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"Anlage 1","(zu § 5 Satz 1)","anlage-1",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 11","Inkrafttreten, Außerkrafttreten","11",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 10","Übergangsregelung","10",[],[],false]