[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fluglsv_2-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fluglsv_2","Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2009-09-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffluglsv_2\u002Fxml.zip",1227923,"§ 4","4","Einhaltung der Anforderungen",null,"(1) Die Anforderungen nach § 3 gelten vorbehaltlich des § 3 Absatz 5 Satz 2 bis 4 für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden als eingehalten, wenn die in Tabelle 10 der DIN 4109, Ausgabe November 1989, angegebenen Anforderungen an die Bauschalldämm-Maße für die Wand und für das Fenster unter Beachtung der in dieser Tabelle genannten Raumhöhen, Raumtiefen und Fensterflächenanteile jeweils einzeln eingehalten werden.\n(2) Die bewerteten Bauschalldämm-Maße der einzelnen Umfassungsbauteile werden nach den Ausführungsbeispielen in dem Beiblatt 1 zur DIN 4109, Ausgabe November 1989, bestimmt. Entsprechen die Umfassungsbauteile nicht den Ausführungsbeispielen, ist für die Bestimmung der Bauschalldämm-Maße auf die Erkenntnisse nach dem Stand der Schallschutztechnik zurückzugreifen.","FLUGLSV_2 - § 4 Einhaltung der Anforderungen\n\n(1) Die Anforderungen nach § 3 gelten vorbehaltlich des § 3 Absatz 5 Satz 2 bis 4 für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden als eingehalten, wenn die in Tabelle 10 der DIN 4109, Ausgabe November 1989, angegebenen Anforderungen an die Bauschalldämm-Maße für die Wand und für das Fenster unter Beachtung der in dieser Tabelle genannten Raumhöhen, Raumtiefen und Fensterflächenanteile jeweils einzeln eingehalten werden.\n(2) Die bewerteten Bauschalldämm-Maße der einzelnen Umfassungsbauteile werden nach den Ausführungsbeispielen in dem Beiblatt 1 zur DIN 4109, Ausgabe November 1989, bestimmt. Entsprechen die Umfassungsbauteile nicht den Ausführungsbeispielen, ist für die Bestimmung der Bauschalldämm-Maße auf die Erkenntnisse nach dem Stand der Schallschutztechnik zurückzugreifen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Schallschutzanforderungen","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Aufenthaltsräume","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Anwendungsbereich","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Zugänglichkeit der Normblätter","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Inkrafttreten, Außerkrafttreten","7",[],false]