[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fluglsv_3-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fluglsv_3","Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-08-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffluglsv_3\u002Fxml.zip",1227933,"§ 5","5","Entschädigungspauschalen bei Wohnungen",null,"(1) Bei einem Einfamilienhaus mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal: 1.für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück:\t5 000 Euro,\n2.für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück:\t3 700 Euro.\n(2) Bei einem Zweifamilienhaus mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal: 1.für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück:\t6 000 Euro,\n2.für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück:\t4 440 Euro.\n(3) Bei einem Mehrfamilienhaus mit Außenwohnbereich erhöht sich die Entschädigung pauschal gegenüber Absatz 2 mit jeder weiteren abgeschlossenen Wohnung 1.für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück um:\t2 000 Euro,\n2.für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück um:\t1 480 Euro.\n(4) Bei einer Eigentumswohnung mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal: 1.für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück:\t3 000 Euro,\n2.für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück:\t2 220 Euro.","FLUGLSV_3 - § 5 Entschädigungspauschalen bei Wohnungen\n\n(1) Bei einem Einfamilienhaus mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal: 1.für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück:\t5 000 Euro,\n2.für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück:\t3 700 Euro.\n(2) Bei einem Zweifamilienhaus mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal: 1.für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück:\t6 000 Euro,\n2.für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück:\t4 440 Euro.\n(3) Bei einem Mehrfamilienhaus mit Außenwohnbereich erhöht sich die Entschädigung pauschal gegenüber Absatz 2 mit jeder weiteren abgeschlossenen Wohnung 1.für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück um:\t2 000 Euro,\n2.für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück um:\t1 480 Euro.\n(4) Bei einer Eigentumswohnung mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal: 1.für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück:\t3 000 Euro,\n2.für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück:\t2 220 Euro.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4","Fluglärmbelastung von Grundstücken","4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3","Außenwohnbereich","3",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 2","Entschädigungsgrundsätze","2",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Erhöhte Entschädigung aufgrund des Verkehrswertes","6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Berücksichtigung der Art der baulichen Nutzung sowie der Vorbelastung","7",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 8","Entschädigung in besonderen Fällen","8",[],false]