[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-flurbg-142":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"flurbg","Flurbereinigungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1953-07-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fflurbg\u002Fxml.zip",1228260,"§ 142","142",null,"Rechtsbehelfsverfahren","(1)\n(2) Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes innerhalb einer Frist von sechs Monaten, in den Fällen des § 59 Abs. 2 von einem Jahr, sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage ohne ein Vorverfahren zulässig. Die Erhebung der Klage ist in diesen Fällen nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten seit Ablauf der Frist nach Satz 1 zulässig.\n(3) In den Fällen der §§ 32 und 59 Abs. 2 braucht der Klageantrag nach Art, Umfang und Höhe nicht bestimmt zu sein.","FLURBG - Rechtsbehelfsverfahren - § 142\n\n(1)\n(2) Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes innerhalb einer Frist von sechs Monaten, in den Fällen des § 59 Abs. 2 von einem Jahr, sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage ohne ein Vorverfahren zulässig. Die Erhebung der Klage ist in diesen Fällen nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten seit Ablauf der Frist nach Satz 1 zulässig.\n(3) In den Fällen der §§ 32 und 59 Abs. 2 braucht der Klageantrag nach Art, Umfang und Höhe nicht bestimmt zu sein.",{"teil":21},"Zehnter Teil",[23,26,29],{"norm_key":24,"title":16,"slug":25},"§ 141","141",{"norm_key":27,"title":16,"slug":28},"§ 140","140",{"norm_key":30,"title":16,"slug":31},"§ 139","139",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":16,"slug":35},"§ 143","143",{"norm_key":37,"title":16,"slug":38},"§ 144","144",{"norm_key":40,"title":16,"slug":41},"§ 145","145",[43],{"title":44,"ecli":16,"leitsatz":44,"date":45,"source_url":46,"source_type":47},"Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Vorschrift des § 142 Abs. 2 FlurbG mit der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG sowie dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz eines fairen Verfahrens (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar ist.","2019-05-03","https:\u002F\u002Fwww.justiz.sachsen.de\u002Fovgentschweb\u002Fdocument.phtml?id=5503","sachsen_rechtsprechung",false]