[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fluug-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fluug","Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-08-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffluug\u002Fxml.zip",1228322,"§ 8","8","Untersuchungsstatus","Untersuchung","(1) Die Untersuchung durch die Bundesstelle hat grundsätzlich Vorrang vor allen anderen fachlich-technischen Untersuchungen für andere als die in § 3 genannten Ziele und Zwecke. Die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden und der zur Strafverfolgung berufenen Gerichte bleiben unberührt.\n(2) Überschneidungen mit anders gerichteten Interessen im Einzelfall sind durch zielgerichtete und zweckmäßige Zusammenarbeit der Bundesstelle mit anderen beteiligten Behörden zu ordnen.","FLUUG - Untersuchung - § 8 Untersuchungsstatus\n\n(1) Die Untersuchung durch die Bundesstelle hat grundsätzlich Vorrang vor allen anderen fachlich-technischen Untersuchungen für andere als die in § 3 genannten Ziele und Zwecke. Die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden und der zur Strafverfolgung berufenen Gerichte bleiben unberührt.\n(2) Überschneidungen mit anders gerichteten Interessen im Einzelfall sind durch zielgerichtete und zweckmäßige Zusammenarbeit der Bundesstelle mit anderen beteiligten Behörden zu ordnen.",{"abschnitt":21},"Dritter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 7","Unterrichtung anderer Behörden","7",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 6","Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation","6",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 5","Zusammenarbeit mit anderen Staaten","5",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 9","Untersuchungsverfahren","9",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 10","Einleitung der Untersuchung","10",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 11","Untersuchungsbefugnisse","11",[],false]