[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fomaf_prv-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fomaf_prv","Verordnung über die Anforderungen in der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Forstmaschinenführer\u002FGeprüfte Forstmaschinenführerin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2009-07-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffomaf_prv\u002Fxml.zip",1228488,"§ 7","7","Anrechnung anderer Prüfungsleistungen",null,"Auf Antrag kann die zuständige Stelle den Prüfling von der Prüfung einzelner Prüfungsbestandteile nach § 3 Absatz 1 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde, die den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Verordnung entspricht.","FOMAF_PRV - § 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen\n\nAuf Antrag kann die zuständige Stelle den Prüfling von der Prüfung einzelner Prüfungsbestandteile nach § 3 Absatz 1 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde, die den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Verordnung entspricht.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Prüfungsanforderungen im Prüfungsteil „Bringung von Holz, sonstige hochmechanisierte Verfahren“","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Prüfungsanforderungen im Prüfungsteil „Fällen und Aufarbeiten bei der hochmechanisierten Holzernte“","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Prüfungsanforderungen im Prüfungsteil „Betriebsorganisation und umweltverträglicher Einsatz von Forsttechnik“","4",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Bestehen der Prüfung","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 9","Wiederholung der Prüfung","9",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 10","Inkrafttreten","10",[],false]