[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-forstschausglg-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":26,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"forstschausglg","Gesetz zum Ausgleich von Auswirkungen besonderer Schadensereignisse in der Forstwirtschaft","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1969-08-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fforstschausglg\u002Fxml.zip",1228495,"§ 2","2","Beschränkung der Holzeinfuhr",null,"Die Einfuhr von Holz und Holzerzeugnissen der ersten Bearbeitungsstufe kann, soweit es mit dem Recht der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vereinbar ist, auf Grund des Außenwirtschaftsgesetzes auch zur Wahrnehmung der durch § 1 Abs. 1 geschützten Belange beschränkt werden, wenn der Erfolg einer Einschlagsbeschränkung ohne die Einfuhrbeschränkung erheblich gefährdet würde und eine solche Gefährdung im Interesse der Allgemeinheit abgewendet werden muß oder wenn nach einem bundesweiten Großschaden eine Einschlagsbeschränkung angesichts der Schwere der Störung auf dem Rohholzmarkt wirkungslos wäre.","FORSTSCHAUSGLG - § 2 Beschränkung der Holzeinfuhr\n\nDie Einfuhr von Holz und Holzerzeugnissen der ersten Bearbeitungsstufe kann, soweit es mit dem Recht der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vereinbar ist, auf Grund des Außenwirtschaftsgesetzes auch zur Wahrnehmung der durch § 1 Abs. 1 geschützten Belange beschränkt werden, wenn der Erfolg einer Einschlagsbeschränkung ohne die Einfuhrbeschränkung erheblich gefährdet würde und eine solche Gefährdung im Interesse der Allgemeinheit abgewendet werden muß oder wenn nach einem bundesweiten Großschaden eine Einschlagsbeschränkung angesichts der Schwere der Störung auf dem Rohholzmarkt wirkungslos wäre.",{},[22],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 1","Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags","1",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Steuerfreie Rücklage für die Bildung eines betrieblichen Ausgleichsfonds","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Pauschsatz für Betriebsausgaben","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 4a","Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft","4a",[],false]