[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-forstwiausbv_1998-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"forstwiausbv_1998","Verordnung über die Berufsausbildung\nzum Forstwirt\u002Fzur Forstwirtin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-01-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fforstwiausbv_1998\u002Fxml.zip",1228516,"§ 4","4","Ausbildungsberufsbild",null,"Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,\n1.1Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n1.2Berufsbildung,\n1.3Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht,\n1.4soziale Beziehungen,\n1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n1.6Umweltschutz;\n2.Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,\n2.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,\n2.2Planen, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten,\n2.3Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge;\n3.Waldbewirtschaftung, Forstproduktion,\n3.1Begründen und Verjüngen von Waldbeständen,\n3.2Schützen von Waldbeständen,\n3.3Erschließen und Pflegen von Waldbeständen,\n3.4Jagdbetrieb;\n4.Naturschutz und Landschaftspflege,\n4.1Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume,\n4.2Anlegen und Pflegen von Schutz- und Erholungseinrichtungen;\n5.Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen,\n5.1Ernten von Holz und anderen Forsterzeugnissen,\n5.2Sortieren und Vermessen von Holz,\n5.3Bringen und Lagern von Holz;\n6.Forsttechnik,\n6.1Handhaben, Warten und Instandsetzen von Maschinen und Geräten,\n6.2Be- und Verarbeiten von Holz und anderen Werkstoffen.","FORSTWIAUSBV_1998 - § 4 Ausbildungsberufsbild\n\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,\n1.1Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n1.2Berufsbildung,\n1.3Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht,\n1.4soziale Beziehungen,\n1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n1.6Umweltschutz;\n2.Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,\n2.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,\n2.2Planen, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten,\n2.3Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge;\n3.Waldbewirtschaftung, Forstproduktion,\n3.1Begründen und Verjüngen von Waldbeständen,\n3.2Schützen von Waldbeständen,\n3.3Erschließen und Pflegen von Waldbeständen,\n3.4Jagdbetrieb;\n4.Naturschutz und Landschaftspflege,\n4.1Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume,\n4.2Anlegen und Pflegen von Schutz- und Erholungseinrichtungen;\n5.Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen,\n5.1Ernten von Holz und anderen Forsterzeugnissen,\n5.2Sortieren und Vermessen von Holz,\n5.3Bringen und Lagern von Holz;\n6.Forsttechnik,\n6.1Handhaben, Warten und Instandsetzen von Maschinen und Geräten,\n6.2Be- und Verarbeiten von Holz und anderen Werkstoffen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Berufsfeldbreite Grundbildung und Zielsetzung der Berufsausbildung","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Ausbildungsdauer","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Ausbildungsrahmenplan","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Ausbildungsplan","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Berichtsheft","7",[],false]