[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-forstwimeistprv_2004-1":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":22,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"forstwimeistprv_2004","Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Forstwirt\u002FForstwirtin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-10-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fforstwimeistprv_2004\u002Fxml.zip",1228531,"§ 1","1","Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Abschlusses",null,"(1) Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, folgende Aufgaben eines Forstwirtschaftsmeisters\u002Feiner Forstwirtschaftsmeisterin als Fach- und Führungskraft wahrzunehmen: 1.Produktion und Dienstleistungen:Erarbeiten von Planungen und Kalkulationen für Produktion und Dienstleistungen in der Waldbewirtschaftung, der Ernte von Forsterzeugnissen, der Forsttechnik, dem Naturschutz und der Landschaftspflege sowie der Öffentlichkeitsarbeit unter Beachtung der Betriebs- und Marktverhältnisse; Entscheiden über Art und Zeitpunkt dieser Maßnahmen; Durchführen, Kontrollieren und Bewerten der Arbeiten unter Beachtung der Anforderungen des Marktes und der Belange des Umweltschutzes; Anbieten und Vermarkten von Erzeugnissen und Dienstleistungen; Vorbereiten und Durchführen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes;\n2.Betriebs- und Unternehmensführung:Kaufmännische Disposition beim Beschaffen von Betriebsmitteln, beim Arbeits-, Material- und Maschineneinsatz sowie beim Absatz der Erzeugnisse; ökonomische Kontrolle des Betriebes; Vorbereiten und Durchführen der Projekt- und Einsatzleitung; Analysieren und Planen der betrieblichen Abläufe und der Betriebsorganisation nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Beachtung sozialer, ökologischer und rechtlicher Erfordernisse sowie der Prinzipien der Nachhaltigkeit; Planen, Kalkulieren und Bewerten von Investitionen; Zusammenarbeiten mit Marktpartnern und anderen Betrieben; Nutzen der Möglichkeiten der Information und Beratung;\n3.Berufsausbildung und Mitarbeiterführung:Prüfen der betrieblichen und persönlichen Ausbildungsvoraussetzungen; Planen der Ausbildung unter inhaltlichen, methodischen und zeitlichen Aspekten entsprechend der Vorgaben der Ausbildungsordnung; Auswählen und Einstellen von Auszubildenden; Durchführen der Ausbildung unter Anwenden geeigneter Methoden bei der Vermittlung von Ausbildungsinhalten; Hinführen der Auszubildenden zu selbständigem Handeln, Vorbereiten auf Prüfungen, Informieren und Beraten über Fortbildungsmöglichkeiten; Auswählen und Einstellen von Mitarbeitern; Übertragen von Aufgaben auf Mitarbeiter entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung; Anleiten und Kontrollieren von Mitarbeitern in Arbeitsprozessen, kooperatives Führen, Fördern und Motivieren; Unterstützen der beruflichen Weiterbildung von Mitarbeitern.\n(2) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Forstwirtschaftsmeister\u002FForstwirtschaftsmeisterin.","FORSTWIMEISTPRV_2004 - § 1 Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Abschlusses\n\n(1) Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, folgende Aufgaben eines Forstwirtschaftsmeisters\u002Feiner Forstwirtschaftsmeisterin als Fach- und Führungskraft wahrzunehmen: 1.Produktion und Dienstleistungen:Erarbeiten von Planungen und Kalkulationen für Produktion und Dienstleistungen in der Waldbewirtschaftung, der Ernte von Forsterzeugnissen, der Forsttechnik, dem Naturschutz und der Landschaftspflege sowie der Öffentlichkeitsarbeit unter Beachtung der Betriebs- und Marktverhältnisse; 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