[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fovdv-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":26,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fovdv","Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-12-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffovdv\u002Fxml.zip",1228627,"§ 2","2","Kennzeichnung von forstlichem Vermehrungsgut",null,"Die Kennzeichnung der Partien bei allen Stufen der Erzeugung nach § 9 Abs. 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes muss folgende Angaben umfassen: 1.Landescode und Nummer des Stammzertifikates;\n2.botanische Art sowie gegebenenfalls Unterart, Sorte, Klon, Klonmischung;\n3.Kategorie;\n4.Zweck, im Falle der Kategorie \"Quellengesichert\" zusätzlich der Hinweis \"nicht für forstliche Zwecke\";\n5.Art des Ausgangsmaterials;\n6.Registerzeichen (bei Mischung nach § 3 Abs. 2: Registerzeichen aller in die Mischung eingegangenen Partien);\n7.Bezeichnung und Kennziffer des Herkunftsgebiets nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung im Falle der Kategorien \"Quellengesichert\" und \"Ausgewählt\", soweit möglich auch bei den anderen Kategorien anzugeben;\n8.autochthon, nicht autochthon oder unbekannten Ursprungs;\n9.bei Saatgut: Reifejahr, bei Mischung nach § 3 Abs. 1: Reifejahre und Mischungsanteile;\n10.bei Pflanzenteilen: Alter und Art der Pflanzenteile sowie bei Stecklingen und Setzstangen der Gattung Pappel Angaben gemäß § 14 Abs. 3 des Forstvermehrungsgutgesetzes;\n11.bei Pflanzgut: Alter und Art des Pflanzgutes;\n12.Hinweis \"vegetativ erzeugt\", wenn das Vermehrungsgut vegetativ erzeugt wurde;\n13.Hinweis \"enthält gentechnisch veränderte Organismen\", wenn die Partie gentechnisch verändertes Material enthält.","FOVDV - § 2 Kennzeichnung von forstlichem Vermehrungsgut\n\nDie Kennzeichnung der Partien bei allen Stufen der Erzeugung nach § 9 Abs. 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes muss folgende Angaben umfassen: 1.Landescode und Nummer des Stammzertifikates;\n2.botanische Art sowie gegebenenfalls Unterart, Sorte, Klon, Klonmischung;\n3.Kategorie;\n4.Zweck, im Falle der Kategorie \"Quellengesichert\" zusätzlich der Hinweis \"nicht für forstliche Zwecke\";\n5.Art des Ausgangsmaterials;\n6.Registerzeichen (bei Mischung nach § 3 Abs. 2: Registerzeichen aller in die Mischung eingegangenen Partien);\n7.Bezeichnung und Kennziffer des Herkunftsgebiets nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung im Falle der Kategorien \"Quellengesichert\" und \"Ausgewählt\", soweit möglich auch bei den anderen Kategorien anzugeben;\n8.autochthon, nicht autochthon oder unbekannten Ursprungs;\n9.bei Saatgut: Reifejahr, bei Mischung nach § 3 Abs. 1: Reifejahre und Mischungsanteile;\n10.bei Pflanzenteilen: Alter und Art der Pflanzenteile sowie bei Stecklingen und Setzstangen der Gattung Pappel Angaben gemäß § 14 Abs. 3 des Forstvermehrungsgutgesetzes;\n11.bei Pflanzgut: Alter und Art des Pflanzgutes;\n12.Hinweis \"vegetativ erzeugt\", wenn das Vermehrungsgut vegetativ erzeugt wurde;\n13.Hinweis \"enthält gentechnisch veränderte Organismen\", wenn die Partie gentechnisch verändertes Material enthält.",{},[22],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 1","Stammzertifikate","1",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Mischung von forstlichem Saatgut","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Lieferpapiere","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Anforderungen an die Saatgutprüfung","5",[],false]