[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fovdv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fovdv","Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-12-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffovdv\u002Fxml.zip",1228629,"§ 4","4","Lieferpapiere",null,"(1) Der Lieferschein muss folgende Angaben enthalten: 1.die Angaben nach § 2;\n2.Betriebsnummer, Name und Anschrift des Lieferanten;\n3.Name und Anschrift des Empfängers;\n4.gelieferte Menge;\n5.Nebenbestimmungen nach § 15 Abs. 1 Satz 4 und § 21 Satz 2 des Forstvermehrungsgutgesetzes;\n6.bei Saatgut: Name und Anschrift der Saatgutprüfstelle sowie Nummer und Datum der letzten Prüfbescheinigung.\n(2) Das Etikett muss folgende Angaben enthalten: 1.Landescode und Nummer des Stammzertifikates;\n2.Nummer des Lieferscheins und Nummer der Partie;\n3.Menge;\n4.botanische Art sowie gegebenenfalls Unterart, Sorte, Klon, Klonmischung;\n5.bei Pflanzenteilen: Alter und Art der Pflanzenteile;\n6.bei Pflanzgut: Alter und Art des Pflanzgutes;\n7.Herkunftsgebiet im Falle der Kategorien \"Quellengesichert\" und \"Ausgewählt\".\n(3) Die bei Saatgut im Lieferschein erforderlichen zusätzlichen Angaben müssen beinhalten: 1.Reinheit: Anteile vom Hundert der Masse an reinen Samen der betreffenden Baumart, Saatgut anderer Baumarten und unschädlichen Verunreinigungen;\n2.Keimfähigkeit des reinen Samens oder in begründeten Fällen Lebensfähigkeit;\n3.Tausendkornmasse des reinen Samens und Samenfeuchte, bei der die Tausendkornmasse bestimmt wurde;\n4.Zahl der keimfähigen Samen oder in begründeten Fällen Zahl der lebensfähigen Samen: Anzahl je Kilogramm reine Samen.\n(4) Für die Arten Sandbirke und Moorbirke können die Angaben des Absatzes 3 Nr. 1 bis 3 entfallen.\n(5) Im Falle der Verwendung farbiger Lieferpapiere müssen die Lieferpapiere für die Kategorie \"Quellengesichert\" gelb, für die Kategorie \"Ausgewählt\" grün, für die Kategorie \"Qualifiziert\" rosa und für die Kategorie \"Geprüft\" blau sein.","FOVDV - § 4 Lieferpapiere\n\n(1) Der Lieferschein muss folgende Angaben enthalten: 1.die Angaben nach § 2;\n2.Betriebsnummer, Name und Anschrift des Lieferanten;\n3.Name und Anschrift des Empfängers;\n4.gelieferte Menge;\n5.Nebenbestimmungen nach § 15 Abs. 1 Satz 4 und § 21 Satz 2 des Forstvermehrungsgutgesetzes;\n6.bei Saatgut: Name und Anschrift der Saatgutprüfstelle sowie Nummer und Datum der letzten Prüfbescheinigung.\n(2) Das Etikett muss folgende Angaben enthalten: 1.Landescode und Nummer des Stammzertifikates;\n2.Nummer des Lieferscheins und Nummer der Partie;\n3.Menge;\n4.botanische Art sowie gegebenenfalls Unterart, Sorte, Klon, Klonmischung;\n5.bei Pflanzenteilen: Alter und Art der Pflanzenteile;\n6.bei Pflanzgut: Alter und Art des Pflanzgutes;\n7.Herkunftsgebiet im Falle der Kategorien \"Quellengesichert\" und \"Ausgewählt\".\n(3) Die bei Saatgut im Lieferschein erforderlichen zusätzlichen Angaben müssen beinhalten: 1.Reinheit: Anteile vom Hundert der Masse an reinen Samen der betreffenden Baumart, Saatgut anderer Baumarten und unschädlichen Verunreinigungen;\n2.Keimfähigkeit des reinen Samens oder in begründeten Fällen Lebensfähigkeit;\n3.Tausendkornmasse des reinen Samens und Samenfeuchte, bei der die Tausendkornmasse bestimmt wurde;\n4.Zahl der keimfähigen Samen oder in begründeten Fällen Zahl der lebensfähigen Samen: Anzahl je Kilogramm reine Samen.\n(4) Für die Arten Sandbirke und Moorbirke können die Angaben des Absatzes 3 Nr. 1 bis 3 entfallen.\n(5) Im Falle der Verwendung farbiger Lieferpapiere müssen die Lieferpapiere für die Kategorie \"Quellengesichert\" gelb, für die Kategorie \"Ausgewählt\" grün, für die Kategorie \"Qualifiziert\" rosa und für die Kategorie \"Geprüft\" blau sein.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Mischung von forstlichem Saatgut","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Kennzeichnung von forstlichem Vermehrungsgut","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Stammzertifikate","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Anforderungen an die Saatgutprüfung","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Bücher und Belege","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Lieferung in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union","7",[],false]