[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fpackv-31":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fpackv","Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-11-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffpackv\u002Fxml.zip",1228710,"§ 31","31","Anforderungen an Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge","Andere Verkaufseinheiten und Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge","Wer Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge herstellt, in den Geltungsbereich des Mess- und Eichgesetzes verbringt, in den Verkehr bringt oder sonst auf dem Markt bereitstellt, muss sicherstellen, dass 1.diese mit der Nennfüllmenge unter Beachtung des § 3 Absatz 1 und Absatz 3 Satz 1 gekennzeichnet sind,\n2.diese mit der Angabe nach § 8 Absatz 1 Satz 1 gekennzeichnet sind,\n3.diese mit den Aufschriften und Zeichen nach § 4 Absatz 4 oder im Falle des § 27 Absatz 2 mit den dort genannten Angaben gekennzeichnet sind und\n4.die Nennfüllmenge die Anforderungen nach § 32 erfüllt.","FPACKV - Andere Verkaufseinheiten und Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge - § 31 Anforderungen an Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge\n\nWer Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge herstellt, in den Geltungsbereich des Mess- und Eichgesetzes verbringt, in den Verkehr bringt oder sonst auf dem Markt bereitstellt, muss sicherstellen, dass 1.diese mit der Nennfüllmenge unter Beachtung des § 3 Absatz 1 und Absatz 3 Satz 1 gekennzeichnet sind,\n2.diese mit der Angabe nach § 8 Absatz 1 Satz 1 gekennzeichnet sind,\n3.diese mit den Aufschriften und Zeichen nach § 4 Absatz 4 oder im Falle des § 27 Absatz 2 mit den dort genannten Angaben gekennzeichnet sind und\n4.die Nennfüllmenge die Anforderungen nach § 32 erfüllt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 7",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 30","Verkaufseinheiten ohne Umhüllung","30",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 29","Offene Packungen","29",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 28","Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche","28",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 32","Minusabweichungen bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge","32",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 33","Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter","33",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 34","Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter","34",[],false]