[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fpersv-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fpersv","Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-06-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffpersv\u002Fxml.zip",1228750,"§ 14","14","Mitteilung an das Zentrale Fahrtenschreiberkartenregister im automatisierten Dialogverfahren","Zentrales Fahrtenschreiberkartenregister","(1) Die für die Antragsbearbeitung zuständige Behörde oder Stelle teilt dem Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister unverzüglich die zu speichernden oder zu einer Änderung einer Eintragung führenden Daten im automatisierten Dialogverfahren mit; sie teilt dem Personalisierer die zur Personalisierung notwendigen Daten mit.\n(2) Zuständige ausländische Stellen sind berechtigt, Statusänderungen zu Fahrtenschreiberkarten im automatisierten Dialogverfahren an das Zentrale Fahrtenschreiberkartenregister zu übermitteln.\n(3) Der Personalisierer teilt dem Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister unverzüglich jeweils nach Produktion und Versand einer Fahrtenschreiberkarte eine entsprechende Information hierüber mit.","FPERSV - Zentrales Fahrtenschreiberkartenregister - § 14 Mitteilung an das Zentrale Fahrtenschreiberkartenregister im automatisierten Dialogverfahren\n\n(1) Die für die Antragsbearbeitung zuständige Behörde oder Stelle teilt dem Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister unverzüglich die zu speichernden oder zu einer Änderung einer Eintragung führenden Daten im automatisierten Dialogverfahren mit; sie teilt dem Personalisierer die zur Personalisierung notwendigen Daten mit.\n(2) Zuständige ausländische Stellen sind berechtigt, Statusänderungen zu Fahrtenschreiberkarten im automatisierten Dialogverfahren an das Zentrale Fahrtenschreiberkartenregister zu übermitteln.\n(3) Der Personalisierer teilt dem Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister unverzüglich jeweils nach Produktion und Versand einer Fahrtenschreiberkarte eine entsprechende Information hierüber mit.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 13","Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister","13",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 12","Inhalt des Registers","12",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 11","Führung und Zweckbestimmung des Registers","11",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 15","Übermittlung von Daten an inländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren","15",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 16","Übermittlung von Daten an ausländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren","16",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 17","Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren","17",[],false]