[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fpfzg-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fpfzg","Gesetz über die Familienpflegezeit","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2011-12-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffpfzg\u002Fxml.zip",1228786,"§ 4","4","Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers",null,"Der Arbeitgeber hat dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für bei ihm Beschäftigte den Arbeitsumfang sowie das Arbeitsentgelt vor der Freistellung nach § 3 Absatz 1 zu bescheinigen, soweit dies zum Nachweis des Einkommens aus Erwerbstätigkeit oder der wöchentlichen Arbeitszeit der die Förderung beantragenden Beschäftigten erforderlich ist. Für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten tritt an die Stelle des Arbeitgebers der Auftraggeber oder Zwischenmeister.","FPFZG - § 4 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers\n\nDer Arbeitgeber hat dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für bei ihm Beschäftigte den Arbeitsumfang sowie das Arbeitsentgelt vor der Freistellung nach § 3 Absatz 1 zu bescheinigen, soweit dies zum Nachweis des Einkommens aus Erwerbstätigkeit oder der wöchentlichen Arbeitszeit der die Förderung beantragenden Beschäftigten erforderlich ist. Für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten tritt an die Stelle des Arbeitgebers der Auftraggeber oder Zwischenmeister.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Förderung der pflegebedingten Freistellung von der Arbeitsleistung","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2b","Erneute Familienpflegezeit nach Inanspruchnahme einer Freistellung auf Grundlage der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie","2b",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 2a","Inanspruchnahme der Familienpflegezeit","2a",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Ende der Förderfähigkeit","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Rückzahlung des Darlehens","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Härtefallregelung","7",[],false]