[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fuag-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fuag","Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-06-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffuag\u002Fxml.zip",1229457,"§ 7","7","Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme und Nutzung","Allgemeine Vorschriften","(1) Funkanlagen dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt, in Betrieb genommen und genutzt werden, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installierung und Wartung sowie bei bestimmungsgemäßer Nutzung den Anforderungen dieses Gesetzes genügen.\n(2) Zusätzliche Anforderungen in Rechtsvorschriften zur effektiven und effizienten Nutzung des Funkspektrums, zur Vermeidung funktechnischer Störungen, zur Vermeidung elektromagnetischer Störungen oder aus Gründen der öffentlichen Gesundheit bleiben unberührt.","FUAG - Allgemeine Vorschriften - § 7 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme und Nutzung\n\n(1) Funkanlagen dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt, in Betrieb genommen und genutzt werden, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installierung und Wartung sowie bei bestimmungsgemäßer Nutzung den Anforderungen dieses Gesetzes genügen.\n(2) Zusätzliche Anforderungen in Rechtsvorschriften zur effektiven und effizienten Nutzung des Funkspektrums, zur Vermeidung funktechnischer Störungen, zur Vermeidung elektromagnetischer Störungen oder aus Gründen der öffentlichen Gesundheit bleiben unberührt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 6","Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien","6",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 5","Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen von Funkanlagen und Software","5",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4a","Erwerb von Funkanlagen ohne Ladenetzteil","4a",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 8","Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr","8",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 9","Allgemeine Pflichten des Herstellers","9",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 10","Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers","10",[],false]