[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fztv-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fztv","Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-08-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffztv\u002Fxml.zip",1229666,"§ 13","13","Erteilung der Einzelgenehmigung","Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung","Die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) erteilt die Einzelgenehmigung, indem sie auf dem Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder der Prüfstelle unter Angabe von Ort und Datum vermerkt: \"Einzelgenehmigung erteilt\". Etwaige Beschränkungen oder Ausnahmen von den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind in den Vermerk aufzunehmen. Wird das Fahrzeugteil an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger verwendet, so ist die Einzelgenehmigung in den Fahrzeugbrief und in den Fahrzeugschein einzutragen und in den etwa ausgestellten Anhängerverzeichnissen kenntlich zu machen.","FZTV - Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - § 13 Erteilung der Einzelgenehmigung\n\nDie Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) erteilt die Einzelgenehmigung, indem sie auf dem Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder der Prüfstelle unter Angabe von Ort und Datum vermerkt: \"Einzelgenehmigung erteilt\". Etwaige Beschränkungen oder Ausnahmen von den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind in den Vermerk aufzunehmen. Wird das Fahrzeugteil an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger verwendet, so ist die Einzelgenehmigung in den Fahrzeugbrief und in den Fahrzeugschein einzutragen und in den etwa ausgestellten Anhängerverzeichnissen kenntlich zu machen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 12","Prüfung durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde)","12",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 11","Antrag auf Einzelgenehmigung","11",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 10","Nachträgliche Nebenbestimmungen, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Allgemeinen Bauartgenehmigung","10",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 14","Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Einzelgenehmigung","14",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 15","Bisherige Genehmigungen","15",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 16","Inkrafttreten, Außerkrafttreten","16",[],false]