[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fzulg-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fzulg","Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-12-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffzulg\u002Fxml.zip",9758315,"§ 7","7","Kumulierung mit anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen",null,"(1) Die Forschungszulage kann vorbehaltlich des Absatzes 2 neben anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen für das begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gewährt werden.\n(2) Förderfähige Aufwendungen im Sinne des § 3 Absatz 1 bis 4 dürfen nicht in die Bemessungsgrundlage nach § 3 Absatz 5 einbezogen werden, soweit diese im Rahmen anderer Förderungen oder staatlicher Beihilfen gefördert wurden oder werden. Dieser Kumulierungsausschluss gilt auch, wenn die anderen Förderungen aus Unionsmitteln stammen.\n(3) In den Antrag nach § 5 sind die Angaben aufzunehmen, die für die Feststellung der Voraussetzungen nach Absatz 2 erforderlich sind.","FZULG - § 7 Kumulierung mit anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen\n\n(1) Die Forschungszulage kann vorbehaltlich des Absatzes 2 neben anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen für das begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gewährt werden.\n(2) Förderfähige Aufwendungen im Sinne des § 3 Absatz 1 bis 4 dürfen nicht in die Bemessungsgrundlage nach § 3 Absatz 5 einbezogen werden, soweit diese im Rahmen anderer Förderungen oder staatlicher Beihilfen gefördert wurden oder werden. Dieser Kumulierungsausschluss gilt auch, wenn die anderen Förderungen aus Unionsmitteln stammen.\n(3) In den Antrag nach § 5 sind die Angaben aufzunehmen, die für die Feststellung der Voraussetzungen nach Absatz 2 erforderlich sind.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Bescheinigung","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Antrag auf Forschungszulage","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Höhe der Forschungszulage","4",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Begünstigungszeitraum","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 9","Anzuwendende Rechtsvorschriften der Europäischen Union","9",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 10","Festsetzung und Leistung der Forschungszulage","10",[],false]