[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-fzv_2023-27":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"fzv_2023","Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-07-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Ffzv_2023\u002Fxml.zip",9758360,"§ 27","27","Internetbasierte Erstzulassung","Internetbasierte Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel","(1) Die Erstzulassung eines Fahrzeuges kann internetbasiert nach dem Verfahren des § 26 nach Maßgabe der folgenden Absätze beantragt werden.\n(2) Nicht erforderlich sind 1.der Nachweis des Besitzes der Zulassungsbescheinigung Teil I abweichend von § 26 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1,\n2.die Eingabe des Kennzeichens abweichend von § 26 Absatz 2 Nummer 1 und\n3.die Eingabe des Monats und des Jahres des Ablaufs der Frist für die nächste Hauptuntersuchung und für die nächste Sicherheitsprüfung abweichend von § 26 Absatz 2 Nummer 4.\n(3) Bei der Antragstellung ist zusätzlich zu den Angaben nach § 26 die Nummer des Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II in das Portal einzugeben.\n(4) § 6 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 und 2 gilt mit den folgenden Maßgaben: 1.Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 6 Absatz 3 Satz 1 wird durch die Erfassung und Verifizierung ihres Sicherheitscodes nach § 21 Absatz 1 Nummer 3 und ihrer Nummer ersetzt.\n2.Die Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung nach § 6 Absatz 4 Satz 1 wird durch die Verifizierung der Angaben mittels der vom Kraftfahrt-Bundesamt geführten Zentralen Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen ersetzt.","FZV_2023 - Internetbasierte Zulassung - Internetbasierte Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel - § 27 Internetbasierte Erstzulassung\n\n(1) Die Erstzulassung eines Fahrzeuges kann internetbasiert nach dem Verfahren des § 26 nach Maßgabe der folgenden Absätze beantragt werden.\n(2) Nicht erforderlich sind 1.der Nachweis des Besitzes der Zulassungsbescheinigung Teil I abweichend von § 26 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1,\n2.die Eingabe des Kennzeichens abweichend von § 26 Absatz 2 Nummer 1 und\n3.die Eingabe des Monats und des Jahres des Ablaufs der Frist für die nächste Hauptuntersuchung und für die nächste Sicherheitsprüfung abweichend von § 26 Absatz 2 Nummer 4.\n(3) Bei der Antragstellung ist zusätzlich zu den Angaben nach § 26 die Nummer des Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II in das Portal einzugeben.\n(4) § 6 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 und 2 gilt mit den folgenden Maßgaben: 1.Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 6 Absatz 3 Satz 1 wird durch die Erfassung und Verifizierung ihres Sicherheitscodes nach § 21 Absatz 1 Nummer 3 und ihrer Nummer ersetzt.\n2.Die Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung nach § 6 Absatz 4 Satz 1 wird durch die Verifizierung der Angaben mittels der vom Kraftfahrt-Bundesamt geführten Zentralen Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen ersetzt.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 26","Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen","26",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 25","Außerbetriebsetzung","25",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 24","Antrag auf Außerbetriebsetzung","24",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 28","Internetbasierte Tageszulassung","28",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 29","Internetbasierte Wiederzulassung","29",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 30","Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebsetzung","30",[],false]