[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-g_rtnausbv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"g_rtnausbv","Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner\u002Fzur Gärtnerin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1996-03-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fg_rtnausbv\u002Fxml.zip",1230012,"§ 4","4","Ausbildungsberufsbild",null,"(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,\n1.1Berufsbildung,\n1.2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n1.3Mitgestalten sozialer Beziehungen,\n1.4Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit;\n2.Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung;\n3.betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge,\n3.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,\n3.2Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit,\n3.3Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge;\n4.Böden, Erden und Substrate;\n5.Kultur und Verwendung von Pflanzen,\n5.1Pflanzen und ihre Verwendung,\n5.2Kultur- und Pflegemaßnahmen,\n5.3Nutzung pflanzlicher Produkte;\n6.Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe.\n(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.in der Fachrichtung Baumschulea)Kulturräume und Kultureinrichtungen,\nb)Anlage von Baumschulquartieren und Flächen für Containerkulturen,\nc)Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,\nd)Produktionsverfahren,\ne)Roden, Sortieren, Kennzeichnen und Lagern,\nf)Verkaufen und Beraten;\n2.in der Fachrichtung Friedhofsgärtnereia)Kulturräume und Kultureinrichtungen,\nb)Vermehrung und Weiterkultur,\nc)Grabstätten anlegen, pflegen und erneuern,\nd)Trauerbinderei und Dekoration,\ne)Verkaufen und Beraten;\n3.in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbaua)Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen,\nb)Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen,\nc)Herstellen von befestigten Flächen,\nd)Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen,\ne)Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten;\n4.in der Fachrichtung Gemüsebaua)Produktionsräume und Produktionseinrichtungen,\nb)Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,\nc)Produktionsverfahren,\nd)Ernten, Aufbereiten und Lagern,\ne)Vermarkten;\n5.in der Fachrichtung Obstbaua)Anlegen von Obstpflanzungen,\nb)Produktionsverfahren,\nc)Ernten, Aufbereiten und Lagern,\nd)Vermarkten;\n6.in der Fachrichtung Staudengärtnereia)Kulturräume und Kultureinrichtungen,\nb)Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,\nc)Produktionsverfahren,\nd)Auswählen und Aufbereiten,\ne)Verkaufen und Beraten;\n7.in der Fachrichtung Zierpflanzenbaua)Kulturräume und Kultureinrichtungen,\nb)Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,\nc)Produktionsverfahren,\nd)Ernten, Aufbereiten und Lagern,\ne)Verkaufen und Beraten.","G_RTNAUSBV - § 4 Ausbildungsberufsbild\n\n(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,\n1.1Berufsbildung,\n1.2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n1.3Mitgestalten sozialer Beziehungen,\n1.4Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit;\n2.Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung;\n3.betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge,\n3.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,\n3.2Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit,\n3.3Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge;\n4.Böden, Erden und Substrate;\n5.Kultur und Verwendung von Pflanzen,\n5.1Pflanzen und ihre Verwendung,\n5.2Kultur- und Pflegemaßnahmen,\n5.3Nutzung pflanzlicher Produkte;\n6.Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe.\n(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.in der Fachrichtung Baumschulea)Kulturräume und Kultureinrichtungen,\nb)Anlage von Baumschulquartieren und Flächen für Containerkulturen,\nc)Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,\nd)Produktionsverfahren,\ne)Roden, Sortieren, Kennzeichnen und Lagern,\nf)Verkaufen und Beraten;\n2.in der Fachrichtung Friedhofsgärtnereia)Kulturräume und Kultureinrichtungen,\nb)Vermehrung und Weiterkultur,\nc)Grabstätten anlegen, pflegen und erneuern,\nd)Trauerbinderei und Dekoration,\ne)Verkaufen und Beraten;\n3.in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbaua)Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen,\nb)Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen,\nc)Herstellen von befestigten Flächen,\nd)Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen,\ne)Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten;\n4.in der Fachrichtung Gemüsebaua)Produktionsräume und Produktionseinrichtungen,\nb)Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,\nc)Produktionsverfahren,\nd)Ernten, Aufbereiten und Lagern,\ne)Vermarkten;\n5.in der Fachrichtung Obstbaua)Anlegen von Obstpflanzungen,\nb)Produktionsverfahren,\nc)Ernten, Aufbereiten und Lagern,\nd)Vermarkten;\n6.in der Fachrichtung Staudengärtnereia)Kulturräume und Kultureinrichtungen,\nb)Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,\nc)Produktionsverfahren,\nd)Auswählen und Aufbereiten,\ne)Verkaufen und Beraten;\n7.in der Fachrichtung Zierpflanzenbaua)Kulturräume und Kultureinrichtungen,\nb)Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,\nc)Produktionsverfahren,\nd)Ernten, Aufbereiten und Lagern,\ne)Verkaufen und Beraten.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Berufsfeldbreite Grundbildung und Zielsetzung der Berufsausbildung","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Ausbildungsdauer","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Ausbildungsrahmenplan","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Ausbildungsplan","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Berichtsheft","7",[],false]