[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gad-30":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gad","Gesetz über den Auswärtigen Dienst","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-08-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgad\u002Fxml.zip",1230098,"§ 30","30","Fremdsprachenförderung","Auslandsbezogene Leistungen","Erwerb und Pflege von dienstlich erforderlichen Sprachkenntnissen werden vom Auswärtigen Amt durch Fortbildungsmaßnahmen, Gewährung von Zuschüssen und einer Sprachenaufwandsentschädigung gefördert. Die Sprachenaufwandsentschädigung wird nicht gewährt für Sprachkenntnisse, die Voraussetzung für die Einstellung in den Auswärtigen Dienst sind. Das Nähere regelt das Auswärtige Amt in Verwaltungsvorschriften.","GAD - Auslandsbezogene Leistungen - § 30 Fremdsprachenförderung\n\nErwerb und Pflege von dienstlich erforderlichen Sprachkenntnissen werden vom Auswärtigen Amt durch Fortbildungsmaßnahmen, Gewährung von Zuschüssen und einer Sprachenaufwandsentschädigung gefördert. Die Sprachenaufwandsentschädigung wird nicht gewährt für Sprachkenntnisse, die Voraussetzung für die Einstellung in den Auswärtigen Dienst sind. Das Nähere regelt das Auswärtige Amt in Verwaltungsvorschriften.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 8",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 29","Auslandsbesoldung des Auswärtigen Dienstes","29",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 28","Auslandsumzüge und Auslandstrennungsgeld","28",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 27","Wohnsitz und Wohnung","27",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 31","Nichtentsandte Beschäftigte","31",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 32","Nichtentsandte Beschäftigte deutscher Staatsangehörigkeit","32",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 33","Nichtentsandte Beschäftigte anderer Staatsangehörigkeit","33",[],false]