[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gadvdv-16":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gadvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-03-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgadvdv\u002Fxml.zip",1230120,"§ 16","16","Studienstruktur, Module","Studienordnung","(1) Im Studium werden die wechselnden Lernorte Hochschule, Auswärtiges Amt und Auslandsvertretungen strukturell und inhaltlich miteinander verzahnt. Die in den fachtheoretischen Studienabschnitten erworbenen Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten werden in den folgenden praxisintegrierenden Studienabschnitten weiter in der beruflichen Praxis angewandt und reflektiert. Die in den praxisintegrierenden Studienphasen erworbenen Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten werden in den folgenden fachtheoretischen Studienabschnitten aufgegriffen und erweitert.\n(2) Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt. Die Module können interdisziplinär ausgestaltet sein.\n(3) Module sind thematisch und zeitlich definierte Lerneinheiten in den fachtheoretischen und praxisintegrierenden Studienabschnitten. Ein Modul wird in der Regel innerhalb von einem oder höchstens zwei Semestern absolviert.\n(4) Die Module werden im Rahmen des Lehrqualitätsmanagements des Fachbereichs Auswärtige Angelegenheiten regelmäßig evaluiert.","GADVDV - Studienordnung - § 16 Studienstruktur, Module\n\n(1) Im Studium werden die wechselnden Lernorte Hochschule, Auswärtiges Amt und Auslandsvertretungen strukturell und inhaltlich miteinander verzahnt. Die in den fachtheoretischen Studienabschnitten erworbenen Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten werden in den folgenden praxisintegrierenden Studienabschnitten weiter in der beruflichen Praxis angewandt und reflektiert. Die in den praxisintegrierenden Studienphasen erworbenen Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten werden in den folgenden fachtheoretischen Studienabschnitten aufgegriffen und erweitert.\n(2) Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt. Die Module können interdisziplinär ausgestaltet sein.\n(3) Module sind thematisch und zeitlich definierte Lerneinheiten in den fachtheoretischen und praxisintegrierenden Studienabschnitten. Ein Modul wird in der Regel innerhalb von einem oder höchstens zwei Semestern absolviert.\n(4) Die Module werden im Rahmen des Lehrqualitätsmanagements des Fachbereichs Auswärtige Angelegenheiten regelmäßig evaluiert.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 15","Studieninhalte","15",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 14","Dauer und Aufbau des Studiums","14",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 13","Wiederholte Teilnahme am Auswahlverfahren","13",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 17","Modulhandbuch, Ausbildungsrichtlinien","17",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 18","Praxisintegrierende Studienabschnitte","18",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 19","Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen sowie Anrechnung von berufspraktischen Kenntnissen und Qualifikationen","19",[],false]