[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gapdzg-22":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gapdzg","Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-07-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgapdzg\u002Fxml.zip",4142446,"§ 22","22","Zahlung für Mutterschafe und -ziegen","Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch","(1) Ein Betriebsinhaber erhält jährlich auf Antrag eine gekoppelte Einkommensstützung für die Haltung von Mutterschafen oder -ziegen (Zahlung für Mutterschafe und -ziegen).\n(2) Die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen wird bundeseinheitlich je förderfähigem Mutterschaf und förderfähiger Mutterziege gewährt.","GAPDZG - Direktzahlungen - Gekoppelte Einkommensstützung - Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch - § 22 Zahlung für Mutterschafe und -ziegen\n\n(1) Ein Betriebsinhaber erhält jährlich auf Antrag eine gekoppelte Einkommensstützung für die Haltung von Mutterschafen oder -ziegen (Zahlung für Mutterschafe und -ziegen).\n(2) Die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen wird bundeseinheitlich je förderfähigem Mutterschaf und förderfähiger Mutterziege gewährt.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 2","Abschnitt 5","Unterabschnitt 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 21","Tatsächliche Einheitsbeträge für Öko-Regelungen","21",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 20","Festlegung der Öko-Regelungen","20",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 19","Mittel für Öko-Regelungen","19",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 23","Indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen","23",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 24","Festlegungen für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen","24",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 25","Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen","25",[],false]