[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gapinvekosv-38":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gapinvekosv","Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-12-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgapinvekosv\u002Fxml.zip",4142499,"§ 38","38","Mindestkontrollsatz","Ergänzende Kontrollen von flächenbezogenen Direktzahlungen, die nicht durch das Flächenüberwachungssystem kontrolliert werden","Bei flächenbezogenen Direktzahlungen hat sich die Kontrolle nach diesem Unterabschnitt zu erstrecken auf mindestens 1.drei Prozent aller Betriebsinhaber, die die Umverteilungseinkommensstützung beantragt haben,\n2.drei Prozent aller Betriebsinhaber, die die Junglandwirte-Einkommensstützung beantragt haben,\n3.15 Prozent der für den Hanfanbau angemeldeten Flächen,\n4.drei Prozent der für den Hopfenanbau angemeldeten Flächen,\n5.je drei Prozent aller Betriebsinhaber, die Zahlungen für eine oder mehrere Öko-Regelungen beantragt haben, für jede Öko-Regelung.","GAPINVEKOSV - Kontrollverfahren - Ergänzende Kontrollen von flächenbezogenen Direktzahlungen, die nicht durch das Flächenüberwachungssystem kontrolliert werden - § 38 Mindestkontrollsatz\n\nBei flächenbezogenen Direktzahlungen hat sich die Kontrolle nach diesem Unterabschnitt zu erstrecken auf mindestens 1.drei Prozent aller Betriebsinhaber, die die Umverteilungseinkommensstützung beantragt haben,\n2.drei Prozent aller Betriebsinhaber, die die Junglandwirte-Einkommensstützung beantragt haben,\n3.15 Prozent der für den Hanfanbau angemeldeten Flächen,\n4.drei Prozent der für den Hopfenanbau angemeldeten Flächen,\n5.je drei Prozent aller Betriebsinhaber, die Zahlungen für eine oder mehrere Öko-Regelungen beantragt haben, für jede Öko-Regelung.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 5","Unterabschnitt 4",[24,28,31],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 37","Kontrollen durch Fernerkundung","37",{"norm_key":29,"title":17,"slug":30},"§ 36","36",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 35","Gegenstand der Vor-Ort-Kontrollen bei gekoppelten Einkommensstützungen","35",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 39","Auswahl der Kontrollstichproben","39",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 40","Vorhalten von Nachweisen durch den Betriebsinhaber","40",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 41","Informations-, Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten","41",[],false]