[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gapinvekosv-43":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gapinvekosv","Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-12-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgapinvekosv\u002Fxml.zip",4142505,"§ 43","43","Sanktion bei der Nichtanmeldung aller Flächen","Berechnung der Direktzahlungen, Kürzungen und Sanktionen","Der Gesamtbetrag der dem Betriebsinhaber für ein bestimmtes Jahr im Rahmen von flächenbezogenen Direktzahlungen zu gewährenden Zahlungen ist um drei Prozent zu kürzen (Nichtanmeldungssanktion), sofern 1.ein Betriebsinhaber für dieses Jahr nicht alle landwirtschaftlichen Parzellen im Sammelantrag angibt und\n2.der Unterschied zwischen der im Sammelantrag angemeldeten Gesamtfläche der angegebenen Parzellen und der angemeldeten Fläche zuzüglich der Gesamtfläche der nicht angegebenen Parzellen mehr als a)drei Prozent der angemeldeten Fläche oder\nb)zehn Hektar der angemeldeten Fläche\nbeträgt.","GAPINVEKOSV - Berechnung der Direktzahlungen, Kürzungen und Sanktionen - § 43 Sanktion bei der Nichtanmeldung aller Flächen\n\nDer Gesamtbetrag der dem Betriebsinhaber für ein bestimmtes Jahr im Rahmen von flächenbezogenen Direktzahlungen zu gewährenden Zahlungen ist um drei Prozent zu kürzen (Nichtanmeldungssanktion), sofern 1.ein Betriebsinhaber für dieses Jahr nicht alle landwirtschaftlichen Parzellen im Sammelantrag angibt und\n2.der Unterschied zwischen der im Sammelantrag angemeldeten Gesamtfläche der angegebenen Parzellen und der angemeldeten Fläche zuzüglich der Gesamtfläche der nicht angegebenen Parzellen mehr als a)drei Prozent der angemeldeten Fläche oder\nb)zehn Hektar der angemeldeten Fläche\nbeträgt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 7",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 42","Allgemeine Vorschriften","42",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 41","Informations-, Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten","41",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 40","Vorhalten von Nachweisen durch den Betriebsinhaber","40",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 44","Sanktionen bei Übererklärungen bei flächenbezogenen Direktzahlungen","44",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 45","Sanktionen bei gekoppelten Einkommensstützungen","45",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 46","Verspätete Einreichung des Sammelantrags","46",[],false]