[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gapinvekosv-47":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gapinvekosv","Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-12-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgapinvekosv\u002Fxml.zip",4142509,"§ 47","47","Reihenfolge der Abzüge","Berechnung der Direktzahlungen, Kürzungen und Sanktionen","(1) Die Sanktionen nach den §§ 43 bis 46 sind für die jeweilige Direktzahlung, im Fall des § 20 Absatz 1 Nummer 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für jede dort bezeichnete Maßnahme, in folgender Reihenfolge anzuwenden: 1.die Tiersanktion nach § 45,\n2.die Übererklärungssanktion nach § 44,\n3.die Fristsanktion nach § 46 und\n4.die Nichtanmeldungssanktion nach § 43.\n(2) Die sich nach Absatz 1 ergebenden Beträge sind um den sich bei Anwendung des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2021\u002F2116 in der Fassung vom 7. Dezember 2022 ergebenden Betrag zu kürzen.\n(3) Sanktionen wegen Verstößen gegen Regelungen der Konditionalität oder der sozialen Konditionalität nach Kapitel 4 Abschnitt 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes werden auf den sich nach Absatz 2 ergebenden Betrag angewandt.","GAPINVEKOSV - Berechnung der Direktzahlungen, Kürzungen und Sanktionen - § 47 Reihenfolge der Abzüge\n\n(1) Die Sanktionen nach den §§ 43 bis 46 sind für die jeweilige Direktzahlung, im Fall des § 20 Absatz 1 Nummer 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für jede dort bezeichnete Maßnahme, in folgender Reihenfolge anzuwenden: 1.die Tiersanktion nach § 45,\n2.die Übererklärungssanktion nach § 44,\n3.die Fristsanktion nach § 46 und\n4.die Nichtanmeldungssanktion nach § 43.\n(2) Die sich nach Absatz 1 ergebenden Beträge sind um den sich bei Anwendung des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2021\u002F2116 in der Fassung vom 7. Dezember 2022 ergebenden Betrag zu kürzen.\n(3) Sanktionen wegen Verstößen gegen Regelungen der Konditionalität oder der sozialen Konditionalität nach Kapitel 4 Abschnitt 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes werden auf den sich nach Absatz 2 ergebenden Betrag angewandt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 7",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 46","Verspätete Einreichung des Sammelantrags","46",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 45","Sanktionen bei gekoppelten Einkommensstützungen","45",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 44","Sanktionen bei Übererklärungen bei flächenbezogenen Direktzahlungen","44",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 48","Grenzwerte und Ausnahmen","48",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 49","Aufrechnung","49",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 50","Inkrafttreten","50",[],false]