[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gapkondg-22":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gapkondg","Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-07-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgapkondg\u002Fxml.zip",1230404,"§ 22","22","Sanktionierung bei Übertragung","Verwaltungssanktionen","(1) Wird im Laufe des Kalenderjahres eine landwirtschaftliche Fläche übertragen, ergeht die Verwaltungssanktion gegen denjenigen an der Übertragung Beteiligten, der einen Sammelantrag nach der Unionsregelung für die landwirtschaftliche Fläche gestellt hat. Wenn derjenige Beteiligte, dem der Verstoß unmittelbar zuzurechnen ist, selbst einen Sammelantrag nach der Unionsregelung stellt, ist die Verwaltungssanktion gegen diesen Beteiligten zu richten.\n(2) Absatz 1 gilt entsprechend bei der Übertragung anderer Betriebsteile.","GAPKONDG - Verwaltungssanktionen - § 22 Sanktionierung bei Übertragung\n\n(1) Wird im Laufe des Kalenderjahres eine landwirtschaftliche Fläche übertragen, ergeht die Verwaltungssanktion gegen denjenigen an der Übertragung Beteiligten, der einen Sammelantrag nach der Unionsregelung für die landwirtschaftliche Fläche gestellt hat. Wenn derjenige Beteiligte, dem der Verstoß unmittelbar zuzurechnen ist, selbst einen Sammelantrag nach der Unionsregelung stellt, ist die Verwaltungssanktion gegen diesen Beteiligten zu richten.\n(2) Absatz 1 gilt entsprechend bei der Übertragung anderer Betriebsteile.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 21","Zurechnung von Verstößen","21",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 20","Kontrollbericht; Information des Begünstigten","20",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 19","Zeitraum der Kontrollen","19",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 23","Begrenzung der Verwaltungssanktionen","23",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 24","Ausnahmen von Verwaltungssanktionen","24",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 25","Sanktionierung von Verstößen gegen Vorschriften der sozialen Konditionalität","25",[],false]