[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gapkondg-24":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gapkondg","Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-07-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgapkondg\u002Fxml.zip",1230406,"§ 24","24","Ausnahmen von Verwaltungssanktionen","Verwaltungssanktionen","(1) Kommt der Begünstigte den in § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen nicht nach, so werden keine Verwaltungssanktionen nach diesem Kapitel angewandt.\n(2) Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnliche Umstände hat der Begünstigte der zuständigen Behörde innerhalb von fünfzehn Werktagen ab dem Zeitpunkt, ab dem er hierzu in der Lage ist, mitzuteilen und nachzuweisen.","GAPKONDG - Verwaltungssanktionen - § 24 Ausnahmen von Verwaltungssanktionen\n\n(1) Kommt der Begünstigte den in § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen nicht nach, so werden keine Verwaltungssanktionen nach diesem Kapitel angewandt.\n(2) Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnliche Umstände hat der Begünstigte der zuständigen Behörde innerhalb von fünfzehn Werktagen ab dem Zeitpunkt, ab dem er hierzu in der Lage ist, mitzuteilen und nachzuweisen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 23","Begrenzung der Verwaltungssanktionen","23",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 22","Sanktionierung bei Übertragung","22",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 21","Zurechnung von Verstößen","21",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 25","Sanktionierung von Verstößen gegen Vorschriften der sozialen Konditionalität","25",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 26","Verordnungsermächtigungen","26",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 27","Anwendungsbestimmungen","27",[],false]