[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gapkondv-24":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gapkondv","Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-12-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgapkondv\u002Fxml.zip",4142542,"§ 24","24","Systematische Vor-Ort-Kontrollen","Kontrollen","(1) Der Zeitpunkt der Vor-Ort-Kontrolle nach § 16 Absatz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (systematische Vor-Ort-Kontrolle) ist so auszuwählen, dass die meisten GAB und GLÖZ-Standards, die der Begünstigte einzuhalten hat, überprüft werden können. Die Kontrollbehörden stellen sicher, dass im Jahresverlauf für sämtliche GAB und GLÖZ-Standards ein angemessenes Kontrollniveau erreicht wird.\n(2) Systematische Vor-Ort-Kontrollen umfassen jeweils den gesamten Betrieb.\n(3) Findet im Rahmen einer systematischen Vor-Ort-Kontrolle eine Feldbesichtigung statt, kann sich diese auf eine Stichprobe der von den GAB oder GLÖZ-Standards betroffenen landwirtschaftlichen Parzellen oder Betriebseinheiten beschränken. Diese Beschränkung darf nur erfolgen, wenn die Stichprobe 1.ein verlässliches und repräsentatives Kontrollniveau in Bezug auf die GAB und GLÖZ-Standards gewährleistet sowie\n2.im Fall von Flächen mindestens die Hälfte der betroffenen landwirtschaftlichen Parzellen umfasst; sofern die betroffenen Parzellen risikoorientiert ausgewählt werden, können weniger als die Hälfte der Parzellen kontrolliert werden.\nWird bei der Kontrolle der Stichprobe nach Satz 1 und 2 ein Verstoß festgestellt, wird die Kontrolle über die tatsächlich besichtigten landwirtschaftlichen Parzellen oder Betriebseinheiten hinaus ausgeweitet.","GAPKONDV - Kontrollen - § 24 Systematische Vor-Ort-Kontrollen\n\n(1) Der Zeitpunkt der Vor-Ort-Kontrolle nach § 16 Absatz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (systematische Vor-Ort-Kontrolle) ist so auszuwählen, dass die meisten GAB und GLÖZ-Standards, die der Begünstigte einzuhalten hat, überprüft werden können. Die Kontrollbehörden stellen sicher, dass im Jahresverlauf für sämtliche GAB und GLÖZ-Standards ein angemessenes Kontrollniveau erreicht wird.\n(2) Systematische Vor-Ort-Kontrollen umfassen jeweils den gesamten Betrieb.\n(3) Findet im Rahmen einer systematischen Vor-Ort-Kontrolle eine Feldbesichtigung statt, kann sich diese auf eine Stichprobe der von den GAB oder GLÖZ-Standards betroffenen landwirtschaftlichen Parzellen oder Betriebseinheiten beschränken. Diese Beschränkung darf nur erfolgen, wenn die Stichprobe 1.ein verlässliches und repräsentatives Kontrollniveau in Bezug auf die GAB und GLÖZ-Standards gewährleistet sowie\n2.im Fall von Flächen mindestens die Hälfte der betroffenen landwirtschaftlichen Parzellen umfasst; sofern die betroffenen Parzellen risikoorientiert ausgewählt werden, können weniger als die Hälfte der Parzellen kontrolliert werden.\nWird bei der Kontrolle der Stichprobe nach Satz 1 und 2 ein Verstoß festgestellt, wird die Kontrolle über die tatsächlich besichtigten landwirtschaftlichen Parzellen oder Betriebseinheiten hinaus ausgeweitet.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 23","Anzuwendende Vorschriften und Zuständigkeiten","23",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 22","Vorschriften der sozialen Konditionalität","22",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 21","Rückumwandlung von umweltsensiblen Dauergrünlandflächen","21",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 25","Mindestkontrollsatz","25",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 26","Auswahl der Kontrollstichprobe","26",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 27","Verwaltungskontrollen","27",[],false]