[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gapkondv-33":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gapkondv","Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-12-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgapkondv\u002Fxml.zip",4142551,"§ 33","33","Frühwarnsystem bei geringfügigen Verstößen","Sanktionen","Hat ein Verstoß gegen die GAB oder GLÖZ-Standards keine oder nur unerhebliche Folgen für die Erreichung des Ziels der jeweiligen GAB oder GLÖZ-Standards, ist der Begünstigte über die Feststellung des Verstoßes und die zu erbringenden Abhilfemaßnahmen zu informieren. Die zuständige Behörde kann die Teilnahme an einer Maßnahme der betrieblichen Beratung anordnen.","GAPKONDV - Sanktionen - § 33 Frühwarnsystem bei geringfügigen Verstößen\n\nHat ein Verstoß gegen die GAB oder GLÖZ-Standards keine oder nur unerhebliche Folgen für die Erreichung des Ziels der jeweiligen GAB oder GLÖZ-Standards, ist der Begünstigte über die Feststellung des Verstoßes und die zu erbringenden Abhilfemaßnahmen zu informieren. Die zuständige Behörde kann die Teilnahme an einer Maßnahme der betrieblichen Beratung anordnen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 32","Ausnahmen von Verwaltungssanktionen","32",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 31","Sanktionierung bei Übertragung","31",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 30","Inhalt und Zeitpunkt der Mitteilung","30",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 34","Abweichungen vom Regelsatz für Verwaltungssanktionen","34",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 34a","Kumulation von Verstößen","34a",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 35","Inkrafttreten","35",[],false]