[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-garbbano-16":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"garbbano","Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-09-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgarbbano\u002Fxml.zip",1230503,"§ 16","16","Feuerlöschanlagen","Bauvorschriften","(1) Mittel- und Großgaragen müssen in Geschossen, deren Fußboden im Mittel mehr als 4 m unter der Geländeoberfläche liegt, Wandhydranten an einer nassen Steigleitung in der Nähe jedes Treppenraumes einer notwendigen Treppe haben.\n(2) Großgaragen müssen in Geschossen, deren Fußboden im Mittel mehr als 4 m unter der Geländeoberfläche liegt, selbsttätige Feuerlöschanlagen mit über die Fläche verteilten Sprühdüsen haben, wenn das Gebäude nicht allein der Garagennutzung dient. Das gilt nicht, wenn die Großgarage zu Geschossen mit anderer Nutzung in keiner Verbindung steht.","GARBBANO - Bauvorschriften - § 16 Feuerlöschanlagen\n\n(1) Mittel- und Großgaragen müssen in Geschossen, deren Fußboden im Mittel mehr als 4 m unter der Geländeoberfläche liegt, Wandhydranten an einer nassen Steigleitung in der Nähe jedes Treppenraumes einer notwendigen Treppe haben.\n(2) Großgaragen müssen in Geschossen, deren Fußboden im Mittel mehr als 4 m unter der Geländeoberfläche liegt, selbsttätige Feuerlöschanlagen mit über die Fläche verteilten Sprühdüsen haben, wenn das Gebäude nicht allein der Garagennutzung dient. Das gilt nicht, wenn die Großgarage zu Geschossen mit anderer Nutzung in keiner Verbindung steht.",{"teil":21},"Teil II",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 15","Lüftung","15",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 14","Beleuchtung","14",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 13","Rettungswege","13",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 17","Brandmeldeanlagen","17",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 18","Betriebsvorschriften für Garagen","18",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 19","Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen","19",[],false]