[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-garbbano-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"garbbano","Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-09-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgarbbano\u002Fxml.zip",1230495,"§ 8","8","Trennwände","Bauvorschriften","(1) Trennwände und Tore im Innern von Mittel- und Großgaragen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen oder feuerbeständig sein.\n(2) Trennwände zwischen Garagen und nicht zu Garagen gehörenden Räumen sowie Trennwände zwischen Garagen und anderen Gebäuden müssen 1.bei Mittel- und Großgaragen feuerbeständig sein,\n2.bei Kleingaragen mindestens feuerhemmend sein,\nsoweit sich aus § 28 BauO keine weitergehenden Anforderungen ergeben.\n(3) Absatz 2 gilt nicht für Trennwände 1.zwischen Kleingaragen und Räumen oder Gebäuden, die nur Abstellzwecken dienen und nicht mehr als 20 qm Grundfläche haben,\n2.zwischen offenen Kleingaragen und anders genutzten Räumen oder Gebäuden.","GARBBANO - Bauvorschriften - § 8 Trennwände\n\n(1) Trennwände und Tore im Innern von Mittel- und Großgaragen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen oder feuerbeständig sein.\n(2) Trennwände zwischen Garagen und nicht zu Garagen gehörenden Räumen sowie Trennwände zwischen Garagen und anderen Gebäuden müssen 1.bei Mittel- und Großgaragen feuerbeständig sein,\n2.bei Kleingaragen mindestens feuerhemmend sein,\nsoweit sich aus § 28 BauO keine weitergehenden Anforderungen ergeben.\n(3) Absatz 2 gilt nicht für Trennwände 1.zwischen Kleingaragen und Räumen oder Gebäuden, die nur Abstellzwecken dienen und nicht mehr als 20 qm Grundfläche haben,\n2.zwischen offenen Kleingaragen und anders genutzten Räumen oder Gebäuden.",{"teil":21},"Teil II",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 7","Außenwände","7",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 6","Tragende Wände, Decken, Dächer","6",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 5","Lichte Höhe","5",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 9","Brandwände","9",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 10","Pfeiler und Stützen","10",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 11","Rauchabschnitte","11",[],false]