[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-garchdvdv_2019-11":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"garchdvdv_2019","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-04-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgarchdvdv_2019\u002Fxml.zip",9758453,"§ 11","11","Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens, Bestehen und Rangfolge","Einstellung in den Vorbereitungsdienst und Auswahlverfahren","(1) Die Auswahlkommission stellt für jede Bewerberin und jeden Bewerber das Gesamtergebnis fest.\n(2) In das Gesamtergebnis fließen die Bewertungen der einzelnen Leistungen mit folgender Gewichtung ein: 1.jede Bewertung der drei Leistungstests des schriftlichen Teils mit 12,5 Prozent,\n2.die Bewertung des Referats mit 12,5 Prozent,\n3.die Bewertung des Gesprächs mit 25 Prozent sowie\n4.die Bewertung der persönlichen Eignung mit 25 Prozent.\nDas Gesamtergebnis wird auf zwei Nachkommastellen ohne Rundung berechnet.\n(3) Zum Vorbereitungsdienst kann nur zugelassen werden, wer im Gesamtergebnis eine Rangpunktzahl von mindestens 8,50 erreicht hat.\n(4) Anhand des Gesamtergebnisses des Auswahlverfahrens legt die Auswahlkommission die für die Einstellung maßgebliche Rangfolge der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber fest.","GARCHDVDV_2019 - Einstellung in den Vorbereitungsdienst und Auswahlverfahren - § 11 Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens, Bestehen und Rangfolge\n\n(1) Die Auswahlkommission stellt für jede Bewerberin und jeden Bewerber das Gesamtergebnis fest.\n(2) In das Gesamtergebnis fließen die Bewertungen der einzelnen Leistungen mit folgender Gewichtung ein: 1.jede Bewertung der drei Leistungstests des schriftlichen Teils mit 12,5 Prozent,\n2.die Bewertung des Referats mit 12,5 Prozent,\n3.die Bewertung des Gesprächs mit 25 Prozent sowie\n4.die Bewertung der persönlichen Eignung mit 25 Prozent.\nDas Gesamtergebnis wird auf zwei Nachkommastellen ohne Rundung berechnet.\n(3) Zum Vorbereitungsdienst kann nur zugelassen werden, wer im Gesamtergebnis eine Rangpunktzahl von mindestens 8,50 erreicht hat.\n(4) Anhand des Gesamtergebnisses des Auswahlverfahrens legt die Auswahlkommission die für die Einstellung maßgebliche Rangfolge der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber fest.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 10","Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens","10",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 9","Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens","9",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 8","Bestandteile des Auswahlverfahrens","8",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 12","Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes","12",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 13","Fachstudien","13",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 14","Prüfungsleistungen in den Fachstudien","14",[],false]