[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gastg-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gastg","Gaststättengesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1970-05-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgastg\u002Fxml.zip",1230716,"§ 9","9","Stellvertretungserlaubnis",null,"Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber für einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. Die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 4 sowie des § 8 gelten entsprechend. Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.","GASTG - § 9 Stellvertretungserlaubnis\n\nWer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber für einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. Die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 4 sowie des § 8 gelten entsprechend. Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 8","Erlöschen der Erlaubnis","8",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 7","Nebenleistungen","7",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6","Ausschank alkoholfreier Getränke","6",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 10","Weiterführung des Gewerbes","10",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 11","Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungserlaubnis","11",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 12","Gestattung","12",[],false]