[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gaststg-21":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gaststg","Gaststaatgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-11-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgaststg\u002Fxml.zip",1230819,"§ 21","21","Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden","Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen","Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Bedienstete der internationalen Organisation und ihre unmittelbaren Angehörigen nach dem Ausscheiden des Bediensteten aus dem aktiven Dienst bei der internationalen Organisation nach einer Dienstzeit mit Aufenthalt in Deutschland von fünf Jahren richtet sich nach europäischem und nationalem Recht.","GASTSTG - Internationale Organisationen - Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen - § 21 Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden\n\nDie Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Bedienstete der internationalen Organisation und ihre unmittelbaren Angehörigen nach dem Ausscheiden des Bediensteten aus dem aktiven Dienst bei der internationalen Organisation nach einer Dienstzeit mit Aufenthalt in Deutschland von fünf Jahren richtet sich nach europäischem und nationalem Recht.",{"teil":21,"kapitel":22},"Teil 2","Kapitel 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 20","Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte","20",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 19","Soziale Sicherheit","19",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 18","Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen","18",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 22","Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder","22",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 23","Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation","23",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 24","Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen","24",[],false]