[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gaststg-24":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gaststg","Gaststaatgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-11-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgaststg\u002Fxml.zip",1230822,"§ 24","24","Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen","Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen","In begründeten, einzelnen Ausnahmefällen können auf Antrag Bediensteten der internationalen Organisation, soweit sie eine der Stufe P-4 der Vereinten Nationen vergleichbare Stellung innehaben und ihre Aufgaben dies rechtfertigen, die gleichen Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen mit Ausnahme steuerlicher Privilegien gewährt werden wie Bediensteten der Stufe P-5 der Vereinten Nationen und darüber. Entsprechende Anträge sind vom Leiter der internationalen Organisation beim Auswärtigen Amt zu stellen. Zoll und umsatzsteuerrechtliche Privilegien können nur gewährt werden, soweit dies im Recht der Europäischen Union vorgesehen und zugelassen ist.","GASTSTG - Internationale Organisationen - Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen - § 24 Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen\n\nIn begründeten, einzelnen Ausnahmefällen können auf Antrag Bediensteten der internationalen Organisation, soweit sie eine der Stufe P-4 der Vereinten Nationen vergleichbare Stellung innehaben und ihre Aufgaben dies rechtfertigen, die gleichen Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen mit Ausnahme steuerlicher Privilegien gewährt werden wie Bediensteten der Stufe P-5 der Vereinten Nationen und darüber. Entsprechende Anträge sind vom Leiter der internationalen Organisation beim Auswärtigen Amt zu stellen. Zoll und umsatzsteuerrechtliche Privilegien können nur gewährt werden, soweit dies im Recht der Europäischen Union vorgesehen und zugelassen ist.",{"teil":21,"kapitel":22},"Teil 2","Kapitel 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 23","Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation","23",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 22","Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder","22",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 21","Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden","21",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 25","Sachverständige im Auftrag","25",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 26","Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen","26",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 27","Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung","27",[],false]