[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gbv_2011-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gbv_2011","Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2011-02-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgbv_2011\u002Fxml.zip",1231226,"§ 10","10","Ordnungswidrigkeiten",null,"Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.als Unternehmer a)entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 einen Gefahrgutbeauftragten nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bestellt,\nb)entgegen § 3 Absatz 3 einen Gefahrgutbeauftragten bestellt oder die Funktion des Gefahrgutbeauftragten selbst wahrnimmt, ohne im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises nach § 4 zu sein,\nc)einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Absatz 4 zuwiderhandelt,\nd)entgegen § 9 Absatz 2 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass der Gefahrgutbeauftragte im Besitz eines dort genannten Schulungsnachweises ist,\ne)entgegen § 9 Absatz 2 Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass der Gefahrgutbeauftragte alle Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann,\nf)entgegen § 9 Absatz 3 eine dort genannte Aufzeichnung oder den Jahresbericht nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt oder nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,\ng)entgegen § 9 Absatz 4 den Namen des Gefahrgutbeauftragten nicht oder nicht rechtzeitig bekannt gibt oder\nh)entgegen § 9 Absatz 5 den Unfallbericht nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,\n2.als Schulungsveranstalter entgegen § 5 Absatz 6 eine Schulung durchführt oder\n3.als Gefahrgutbeauftragter a)entgegen § 8 Absatz 2 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt,\nb)(weggefallen)\nc)entgegen § 8 Absatz 4 nicht dafür sorgt, dass ein Unfallbericht erstellt wird,\nd)entgegen § 8 Absatz 5 Satz 1 einen Jahresbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder\ne)entgegen § 8 Absatz 6 Satz 1 den Schulungsnachweis nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt.","GBV_2011 - § 10 Ordnungswidrigkeiten\n\nOrdnungswidrig im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.als Unternehmer a)entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 einen Gefahrgutbeauftragten nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bestellt,\nb)entgegen § 3 Absatz 3 einen Gefahrgutbeauftragten bestellt oder die Funktion des Gefahrgutbeauftragten selbst wahrnimmt, ohne im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises nach § 4 zu sein,\nc)einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Absatz 4 zuwiderhandelt,\nd)entgegen § 9 Absatz 2 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass der Gefahrgutbeauftragte im Besitz eines dort genannten Schulungsnachweises ist,\ne)entgegen § 9 Absatz 2 Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass der Gefahrgutbeauftragte alle Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann,\nf)entgegen § 9 Absatz 3 eine dort genannte Aufzeichnung oder den Jahresbericht nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt oder nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,\ng)entgegen § 9 Absatz 4 den Namen des Gefahrgutbeauftragten nicht oder nicht rechtzeitig bekannt gibt oder\nh)entgegen § 9 Absatz 5 den Unfallbericht nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,\n2.als Schulungsveranstalter entgegen § 5 Absatz 6 eine Schulung durchführt oder\n3.als Gefahrgutbeauftragter a)entgegen § 8 Absatz 2 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt,\nb)(weggefallen)\nc)entgegen § 8 Absatz 4 nicht dafür sorgt, dass ein Unfallbericht erstellt wird,\nd)entgegen § 8 Absatz 5 Satz 1 einen Jahresbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder\ne)entgegen § 8 Absatz 6 Satz 1 den Schulungsnachweis nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 9","Pflichten der Unternehmer","9",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 8","Pflichten des Gefahrgutbeauftragten","8",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 7","Zuständigkeiten","7",[],[],false]